Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal genauer nachfragen, da ich mich vieleicht falsch geäußert habe.Mein Problem konkret:ich beziehe seit 2008 eine Teilerwerbsminderungsrente von ca.400.,_arb. noch 20 wochenstd. -habe jetzt eine pensionskasse aufgelöst die durch Entgeldumwandlung entstand.steuerrechtl. wurde alles erledigd.h. durch Abzüge. Meine Frage --wird dies nun als hinzuverdienst zur rente gerechnet?
06.04.2009, 16:14
Experten-Antwort
Auch wenn Sie vor Fälligkeit die Pensionskasse in Anspruch genommen haben, wird diese Leistung nicht zum Entgelt nach § 14 SGB IV und ist demzufolge auch nicht nach § 96 a SGB VI anzurechnen. Es handelt sich immer noch um eine Versicherungsleistung zur Ergänzung der gesetzlichen Rente.