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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Mathilde H.11.03.2017 | 19:39
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Abend, eine Frage. Wie hoch fällt eine Teilerwerbsminderungsrente aus, wenn mich mein Arbeitgeber weiter 19,25 Stunden beschäftigen kann? Ist das dann die Hälfte der zuvor voll gewährten Erwerbsminderungsrente? Arbeite im öffentlichen Dienst. Wonach wird das genau berechnet? Mit freundlichen Grüßen Mathilde H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mathilde H.,

wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, ist es unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und der letztlich beschränkten Möglichkeiten im Rahmen dieses Forums kaum möglich, Ihre Frage abschließend und vollumfänglich zu beantworten.

Zutreffend ist zunächst, dass die zu erwartende Rentenhöhe insbesondere von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes abhängig ist. Wieviel Sie hinzuverdienen können bzw. welche Hinzuverdienstregelungen greifen, können Sie insbesondere den folgenden Broschüren entnehmen:

Broschüre „Erwerbsminde­rungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=36

sowie die Broschüre „Flexirente: Das ist neu für Sie“ (Änderungen beim Hinzuverdienst ab 01.01.2017) unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Hier wird sehr anschaulich und mit Beispielen unterlegt dargestellt, für welche Renten welche Hinzuverdienstregelungen gelten und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Soweit Sie dann darüber hinaus weiteren Beratungsbedarf haben sollten, empfehle ich Ihnen eine umfassende individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe. Hier kann man dann wesentlich individueller auf Ihre konkrete persönliche Situation eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Anusam 11.03.2017 | 19:59
19,25 Stunden pro Woche oder pro Monat? Wie kommt man eigentlich auf 19,25 Stunden und nicht auf 18 oder 20 Stunden? Wer 19,25 Stunden pro Woche arbeiten kann, der könnte bestimmt auch 30 Stunden pro Woche arbeiten und bräuchte dann gar keine EM-Rente mehr. 19,25 Stunden klingt irgendwie nach Trickserei.
Rudiam 11.03.2017 | 20:11
Könnten sie sich nicht mit ihrem Ag auf knapp unter 15 h pro Woche einigen, dann könnten sie evtl weiterhin die volle Rente erhalten. Ansonsten müssen sie in ihrem Rentenbescheid nachschauen wie hoch ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind....evt. Erhalten sie dann zum Beispiel eine dreiviertel Rente.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:26
Schorsch, würde das dann bedeuten das ich die halbe Rente der zuvor vollen Rente erhalten würde? Oder nach was berechnet sich die Teilrente? Ich müsste es versuchen ob ich diese Stundenzahl schaffe? Ich denke es nicht. Aber was soll ich tun? Erstmal vielen Dank.
Schorscham 11.03.2017 | 20:17
Zitat von Rudi anzeigenausblenden
Teil-EM-Rentner können bestimmt erheblich mehr als unter 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen in der Tat im Rentenbescheid und die Zeitbegrenzung liegt für Teil-EM-Rentner bei unter 6 Stunden täglich. MfG
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:21
Hallo Rudi, vielen Dank! Mein AG lässt nicht mit sich reden. Leider. Was bedeutet das jetzt für mich? Wie hoch ist die Teilrente denn dann? Ich verstehe das Alles nicht! Im Grunde kann ich gar nicht arbeiten. Soll ich dann doch noch in Widerspruch gehen? Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Mathilde H.
Rudiam 11.03.2017 | 20:18
Ok wenn sie Teilerwerbsgemindert sind dürfen sie ja bis knapp unter 30h pro Woche arbeiten und würden dann eine halbe Rente erhalten wenn sie die Hinzuverdienstgrenzen die in ihrem Rentenbescheid stehen einhalten. 450 Euro und 2. x im Jahr 900 Euro wären auf jedenfall anrechnungsfrei alles darüber ist in den individuellen Grenzen geregelt.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:14
Ich wurde als teilerwerbsgemindert eingestuft von der DRV. Die Arbeitszeit würde 19,25 Stunden in der Woche betragen, teilte mir mein AG mit. Mehr weiß ich leider nicht. Ob ich das letztendlich leisten kann weiß ich nicht. Ihre Antwort verfehlt aber meine eigentliche Frage. Bitte um zielführende Antwort.
Rudiam 11.03.2017 | 20:29
Haben sie denn den Rentenbescheid schon erhalten? Da steht doch auch die Höhe der Rente sowie auf einer der hinteren Seiten die Individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Das kann man nicht pauschal sagen da es darauf ankommt was sie vorher verdient haben. Wie gesagt unproblematisch wären 450.- im Monat 2 mal das doppelte. Damit kommen sie aber ja warscheinlich nicht hin. Entweder sie legen Widerspruch ein und fordern eine Vollrente oder sie probieren eine Arbeitsmarktrente zu erhalten, das geht aber nur wenn ihnen ihr Ag keine Teilzeitstelle anbietet.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:32
Und wie wird die Teilrente denn dann mit meinem Gehalt verrechnet, für die 19,25 Stunden? Nur zu meinem Verständnis.Verstehe das nicht ganz. Oder wird die Teilrente angerechnet und der AG zahlt nur den Rest zur Teilrente hinzu?
Rudiam 11.03.2017 | 20:36
Ihr Arbeitgeber bezahlt sie auf jeden Fall für die 19,25 h inwieweit sie dann noch eine halbe Teilrente voll oder nur anteilig bekommen hängt dann wie gesagt von ihren Hinzuverdienstgrenzen ab.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:37
Rudi, den Bescheid habe ich noch nicht. Nein. Ich habe nur eine Vorinformation bekommen das die Rente auf teilweise Erwerbsminderung erst berechnet werden kann, wenn der AG eine Teilzeitstelle für mich hat. Diese Stelle hat er ja, das weiß ich ja bereits. Aber mehr weiß ich noch nicht. Darum möchte ich unbedingt vorher wissen was denn da auf mich zukommt. Mich verwirrt das alles. Und Rudi, was heisst 2x 450 Euro? Ich war noch nie in so einer Situation,da ich zuvor voll erwerbsgemindert war und im Grunde nicht arbeiten kann.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:57
Danke Rudi. Ich muss mich jetzt erst einmal etwas sortieren. Es ist alles viel im Moment. Ja der Rat des Experten wäre wirklich sinnvoll. Mathilde H.
Rudiam 11.03.2017 | 20:48
Sorry meinte 2x 900.- heisst das sie auf jedenfall 2x im Jahr das doppelte von 450.- verdienen dürfen ohne Anrechnung also insgesamt 6300.- im Jahr. Wie gesagt mehr kann man nicht sagen solange sie keinen Bescheid haben. Aber wenn sie sich nicht arbeitsfähig fühlen können sie auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen. Vielleicht weiss der Experte einen besseren Rat am Montag....Alles Gute
dfsfam 11.03.2017 | 20:40
Die teilweise Erwerbsminderungsrente in voller Höhe ist von der Berechnung her die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe, sofern kein neuer Leistungsfall festgestellt wird (wovon auszugehen ist). Erwerbsminderungsrenten sollen Lohnersatzfunktionen darstellen. Wenn der Lohn zum Teil allein beglichen werden kann, dann ist folglich auch die Lohnersatzfunktion im Sinne der Erwerbsminderungsrente nur zum Teil zu zahlen. Entsprechend der Höhe des Hinzuverdienstes kann die teilweise Erwerbsminderungsrente auch statt in voller Höhe nur in Höhe der Hälfte gezahlt werden. Sollte auch die (individuelle) Hinzuverdienstgrenze der teilweisen Erwerbsminderungsrente in Höhe der Hälfte überschritten werden, endet zwar - dadurch - nicht der Anspruch auf die Rente, allerdings erfolgt auch keine Zahlung (sogenannter Null-Anspruch). Unabhängig davon wird und muss der Rentenversicherungsträger zwingend bei der Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschägtigung auch Ihr Restleistungsvermögen in Rahmen einer medizinischen Sachaufklärung neu bewerten. Die Widerspruchsfrist von was ist noch nicht abgelaufen? Im Ausgangsbeitrag war davon noch nicht die Rede bzw. nur der Plan eine Beschäftigung aufzunehmen. Wenn Sie einer mehr als geringfügigen Teilzeitarbeit nachgehen, verstehe ich nicht, warum man dann in den Widerspruch gehen möchte, wenn man nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente erhält.
Mathilde H.am 11.03.2017 | 20:46
Ist das ein schlechter Scherz? Soll das heißen ich würde eventuell gar keine Rente anteilig bekommen, wenn mein AG. mich bezahlt? Ich werde dann doch Widerspruch einlegen! Ich bin geschockt! Die Vorstellung beim Gutachter war wirklich eine Quälerei um dann einen Bescheid zu erhalten das ich meiner alte Arbeit einfach wieder weitermachen kann und im Grunde keine Rente bekomme!
Jonnyam 11.03.2017 | 20:59
Die Teilerwerbsminderungsrenta beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze ist nach dem Grltenden Recht höher. Das ändert sich aber alles zum 1. Juli 2017. Dann gibt es für Teilerwerbsminderungsrenten erheblich höhere Freibeträge als aus ihrem Rentenbescheid ersichtlich. Die Flexirente macht es halt möglich. Es gibt nur wenige Experten, die das schon durchblicken. Lassen Sie sich doch vom Rentenversicherungsträger beraten Fragen Sie einmal schriftlich an, wie hoch der Freibetrag ab 1.7. in Ihrem Fall bei einer Teilerwerbsminderungsrente wäre. Vielleicht kann es schon jemand sagen Hofft jedenfalls Jonny
Mathilde H.am 11.03.2017 | 21:09
Danke Johnny das ist sehr nett von Ihnen. Die Experten am Montag im Forum wissen da sicher auch Rat! Ich muss das erstmal sacken lassen.
Rudiam 11.03.2017 | 21:14
Machen sie sich nicht allzu Grosse Sorgen. Es ist sehr wahrscheinlich das sie bei 19,25 h nicht über ihrem individuellen Hinzuverdienst liegen und somit ihr Arbeitsentgeld sowie die halbe Rente voll behalten können. Aber ob sie das eben überhaupt schaffen ist eine andere Sache und das macht ihnen glaube ich mehr Kopfschmerzen. Wie gesagt sie können jederzeit parallel einen Widerspruch einreichen und sehen was dabei rauskommt.
`verwirrtam 11.03.2017 | 21:47
Wogegen wollen Sie einen Widerspruch einlegen, zu dem Sie noch keinen Bescheid haben?
Schadeam 11.03.2017 | 22:57
Den Expertenrat werden Sie vor Montag nicht bekommen, nur selten beantworten Experten Fragen am WE. Wenn Sie bereits eine Rentenauskunft haben (und so was besorgt man sich in der Regel bevor man Rente beantragt) stehen dort die aktuellen Verdienstgrenzen für die Teilrente drin. Was Sie vom AG für die fraglichen 19,25 Wochenstunden brutto bekommen, erfragen Sie dort. Widerspruch können Sie erst einlegen wenn Sie den Rentenbescheide bekommen haben. Sie werden wohl noch abwarten müssen - oder weitergeben über hätte wenn und aber
Lisaam 12.03.2017 | 05:47
Ich finde 19,25 Stunden nich ungewöhnlich.Bei uns war Ganztags 38,5 Stunden und Halbtags demzufolge auch 19,25 Stunden,also genau die Hälfte. Wenn der Hinzuverdienst nach letztem Gehalt berechnet wird wäre es also genau die Hälfte bei vorheriger 38,5 Stunden Woche Gruß Lisa
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