Teilerwerbsminderungsrente

von
Schade

Den Expertenrat werden Sie vor Montag nicht bekommen, nur selten beantworten Experten Fragen am WE.

Wenn Sie bereits eine Rentenauskunft haben (und so was besorgt man sich in der Regel bevor man Rente beantragt) stehen dort die aktuellen Verdienstgrenzen für die Teilrente drin.

Was Sie vom AG für die fraglichen 19,25 Wochenstunden brutto bekommen, erfragen Sie dort.

Widerspruch können Sie erst einlegen wenn Sie den Rentenbescheide bekommen haben.

Sie werden wohl noch abwarten müssen - oder weitergeben über hätte wenn und aber

von
Lisa

Ich finde 19,25 Stunden nich ungewöhnlich.Bei uns war
Ganztags 38,5 Stunden und Halbtags demzufolge auch 19,25
Stunden,also genau die Hälfte. Wenn der Hinzuverdienst nach letztem Gehalt berechnet wird wäre es also genau die Hälfte bei vorheriger 38,5 Stunden Woche
Gruß Lisa

Experten-Antwort

Hallo Mathilde H.,

wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, ist es unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und der letztlich beschränkten Möglichkeiten im Rahmen dieses Forums kaum möglich, Ihre Frage abschließend und vollumfänglich zu beantworten.

Zutreffend ist zunächst, dass die zu erwartende Rentenhöhe insbesondere von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes abhängig ist. Wieviel Sie hinzuverdienen können bzw. welche Hinzuverdienstregelungen greifen, können Sie insbesondere den folgenden Broschüren entnehmen:

Broschüre „Erwerbsminde­rungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=36

sowie die Broschüre „Flexirente: Das ist neu für Sie“ (Änderungen beim Hinzuverdienst ab 01.01.2017) unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Hier wird sehr anschaulich und mit Beispielen unterlegt dargestellt, für welche Renten welche Hinzuverdienstregelungen gelten und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Soweit Sie dann darüber hinaus weiteren Beratungsbedarf haben sollten, empfehle ich Ihnen eine umfassende individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe. Hier kann man dann wesentlich individueller auf Ihre konkrete persönliche Situation eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

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