Teilerwerbsminderungsrente

von
Nordlicht

Bei der EMR kann man zwei mal im Jahr die
Zuverdienstgrenze um das doppelte überschreiten, wobei durch das Weihnachtsgeld der November festgelegt ist.
Ist der zweite Monat egal, oder ist er evtl. durch Urlaubsgeld auch festgelegt? Was ist,
wenn man mit Urlaubsgeld unter der Zuverdienstgrenze bleibt?

von
Arbeitnehmer

Ich kann Ihre Frage nicht verstehen. Sie dürfen und sollen so viel hinzuverdienen wie Sie können.

Ob und in welcher Höhe Ihre Rente dann gekürzt wird, erfahren Sie dann ganz automatisch.

von
=//=

Zitiert von: Nordlicht

Bei der EMR kann man zwei mal im Jahr die
Zuverdienstgrenze um das doppelte überschreiten, wobei durch das Weihnachtsgeld der November festgelegt ist.
Ist der zweite Monat egal, oder ist er evtl. durch Urlaubsgeld auch festgelegt? Was ist,
wenn man mit Urlaubsgeld unter der Zuverdienstgrenze bleibt?

Wenn man mit dem Urlaubsgeld unter der einfachen Hinzuverdienstgrenze liegt, zählt der als "ganz normaler" Monat. Dann ist der Monat, in dem Weihnachtsgeld über der HZVG gezahlt wird, der ERSTE Monat, in dem die doppelte HZVG geprüft wird. Ob dies der November oder Dez. ist, spielt keine Rolle.

Experten-Antwort

Im Gesetzestext heißt es: „. . . wobei ein zweimaliges Überschreiten . . . im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt.“
Es sind durch das Gesetz weder Monate (z. B. November) noch Gründe (z. B. Weihnachtsgeld) des Überschreitens geregelt. Es kommt (mit Ausnahme des Monats des Rentenbeginns) allein auf die hinzuverdienten Beträge an. Wird in mehreren Monaten eines Kalenderjahres die Grenze überschritten, wird chronologisch entschieden: die ersten beiden Monate bleiben "außer Betracht".

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