Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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von der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden Beiträge zur KV und PV entrichtet. Zur AV erfolgt keine Beitragsentrichtung.
Während der PV-Beitrag vom Rentenbezieher alleine zu tragen ist, wird der KV-Beitrag zur Hälfte vom Versicherten und von der DRV bezahlt.
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