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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Oprah12.08.2011 | 12:13
2046 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Freund muss EU-Rentenantrag stellen. Wenn er eine Teil-EU-Rente bewilligt bekommt (unter 6 Stunden arbeitsfähig), wer zahlt die SV-Beiträge (KV,PV,AV)? Vielen Dank! Andrea

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2011 | 13:19

Hallo Oprah,

von der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden Beiträge zur KV und PV entrichtet. Zur AV erfolgt keine Beitragsentrichtung.

Während der PV-Beitrag vom Rentenbezieher alleine zu tragen ist, wird der KV-Beitrag zur Hälfte vom Versicherten und von der DRV bezahlt.

4 Antworten

Edith Schmitzam 12.08.2011 | 12:32
Die Teil-EU-Rente wird um KV und PV gekürzt; bei dem Teilgehalt werden die SV-Beiträge wie bisher einbehalten.
Opraham 12.08.2011 | 12:59
Hallo Frau Schmitz, danke für die schnelle Antwort! Wie wird aber sein, wenn er z.B. eine SV-Stelle bekommt? Zahlt der AG auch was für die Krankenkassenbeiträge oder werden nur die Beiträge aus der EU-Rente abgezogen? man kennt sich überhaupt nicht mehr aus, mein Freund hat keine Ahnung davon. Gruß, Andrea
Opraham 12.08.2011 | 13:24
Vielen Dank, wir werden uns auch beraten lassen. Großes Lob hier, schnelle Antwort, man fühlt sich doch nicht so allein gelassen. Gruß, Andrea
Volker Klemensam 12.08.2011 | 14:21
Krankenkassenbeiträge werden von JEDEM sozialversicherungspflichtigem Einkommen abgezogen ! (Warum sollte das wohl anders sein ?) Warum sollte jemand, der z.B. 2500 Euro brutto bei einem Arbeitgeber verdient, mehr an die Krankenkasse abführen müssen, als jemand, der z.B. 800 Euro Rente und zusätzlich noch 700 Euro Arbeitseinkommen erzielt ? Genau das wäre nämlich der Fall, wenn der Krankenkassenbeitrag nur von der Rente einbehalten würde !
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