Beginnt Ihre Rente (Rente wegen voller Erwerbsminderung) vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie ggf. auch für die noch nicht in Anspruch genommenen Entgelte - Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Gleichzeitig erhöht sich auch die Altersgrenze für die Höchstabschläge von 60 Jahren auf 62 Jahre und jünger.