Hallo Karl,
aufgrund der europarechtlichen Regelungen ist es eigentlich problemlos möglich, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU einer Beschäftigung nachzugehen. Hier stellt auch der Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente eigentlich kein Problem dar.
Allerdings müssen Sie auch bei einer Beschäftigung im Ausland die für Ihre Teilerwerbsminderungsrente geltenden (deutschen) Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Insoweit ist es auch zwingend notwendig, die Arbeitsaufnahme dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Zur Berücksichtigung der im Ausland zurückgelegten Zeiten in einer zukünftigen Rente bleibt festzustellen, dass in Österreich nach den dortigen Rechtsvorschriften anzuerkennende Beitragszeiten auch im österreichischen Rentenversicherungssystem verbleiben und ggf. zu einem eigenen Rentenanspruch nach österreichischem Recht führen. Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf eine Rente werden dann ggf. die Versicherungszeiten aus anderen Mitgliedsstaaten (also auch die aus Deutschland) mit berücksichtigt.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=11
und in der Broschüre „Meine Zeit in Österreich – Arbeit und Rente europaweit“ unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_oesterreich.pdf?__blob=publicationFile&v=1..
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 27.04.2021, 11:31 Uhr]