Hallo Jenny,
ob die Rente rückwirkend gezahlt wird, hängt davon ab, seit wann der Gutachter der Rentenversicherung Sie für erwerbsgemindert hält. Die Rente kann frühestens ab dem Folgemonat des Eintritts der Erwerbsminderung beginnen, befristete Renten beginnen in der Regel mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Befristet wird die Rente, wenn der Gutachter eine Besserung der Erwerbsfähigkeit für möglich hält.
Eine weitere Rolle für den Rentenbeginn spielt das Datum des Rentenantrags. Nur wenn die Rente wegen Erwerbsminderung innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beantragt wurde, kann sie mit dem Folgemonat der Erwerbsminderung bzw. ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
Wurde der Antrag später gestellt, beginnt die Rente frühestens mit dem Antragsmonat.
Sie sehen, Ihre Frage lässt sich ohne genaue Kenntnis über den Eintritts der Erwerbsminderung nicht so einfach beantworten.