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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente - Änderung Vollzeitarbeit

von Barbara T.04.07.2017 | 18:23
909 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten und liebe Forenteilnehmer, ich beziehe die Teilerwerbunfähigkeitsrente und arbeite seitdem noch mit 25 Stunden. Durch eine gute Medikamenteneinstellung (Rheumaerkrankung) und mit Sicherheit auch wegen der geringeren Arbeitszeit geht es mir mittlerweile so gut, dass ich am liebsten ausprobieren möchte, ob ich wieder Vollzeit arbeiten könnte. Ich kläre das natürlich auch mit meinem Arzt ab und es ist mir völlig klar, dass ich dann die Teil-Rente nicht mehr bekomme. Aber meine Fragen an Experten hier im Forum: - Reicht es, wenn ich diese Absicht dann der RV mitteile, oder benötige ich eine ärztliche Bescheinigung? - Was passiert, wenn ich feststellen muss, dass ich doch nicht Vollzeit arbeiten kann, habe ich dann die TeilEU-Rente ganz verloren, oder gibt es so etwas wie eine "Probezeit", zum ausprobieren, ob es doch geht, wieder Vollzeit zu arbeiten. Bevor es jetzt Anmerkungen gibt wie: der muss es ja gut gehen... mir geht es besser durch die Reduzierung und ich weiß aber nicht, ob eine Arbeitszeiterhöhung nicht doch wieder möglich ist... bitte also um Verständnis. Liebe Grüße Barbara T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara T.,

W*lfgang hat bereits erläutert, dass es das Verfahren eines Arbeitsversuches nicht gibt.

Sofern Sie ein höheres Entgelt erzielen oder die Stundenzahl der Beschäftigung erhöht wird, ist dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser prüft dann die Anrechnung des Hinzuverdienstes und ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung vorliegt. Entweder wird die Rente in verringerter Höhe gezahlt oder es kann zum vollständigen Ruhen der Rente kommen (der Anspruch besteht dem Grunde nach jedoch weiter) oder es kann auch zum totalen Wegfall des Rentenanspruches kommen.

Bei Verringerung der Rentenzahlung oder Ruhen dem Grunde nach ist bei Änderung oder Wegfall der Beschäftigung nur eine Mitteilung an den Rentenversicherungsträger erforderlich, damit dieser die Höhe der Rentenzahlung prüft. Bei Wegfall des Rentenanspruches ist ein erneuter Rentenantrag erforderlich, der eine neue Prüfung der Erwerbsfähigkeit einleitet.

Die Erzielung von Hinzuverdienst neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wurde im Rahmen des Flexirentengesetzes ab 01.07.2017 im Rahmen einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze neu geregelt.

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell ermittelt. Sie ergibt sich unter anderem aus dem höchsten beitragspflichtigen Entgelt der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Die Mindesthinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 14458,50 EUR.

Der Verdienst, der oberhalb der für Sie geltenden Grenze liegt, wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Eine individuelle Berechnung der Höhe des für Sie möglichen Hinzuverdienstes erhalten Sie in einer der Beratungsstellen vor Ort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

HotRodam 04.07.2017 | 19:00
Also ich würde niemals freiwillig auf zustehende Renten verzichten ! Wenn Sie nicht ausgelastet sind, sollten Sie sich ein schönes Hobby suchen.
Fortitude oneam 04.07.2017 | 19:37
Hallo Barbara, ich denke nicht das es eine Art - Probe - gibt. Ich selbst habe auch eine Rheumatische Erkrankung und bin auch sehr gut medikamentös eingestellt. Dennoch könnte ich mir nicht vorstellen wieder voll arbeiten zu gehen. Vielleicht sind Sie ja noch relativ jung und möchten unbedingt wieder Ganztägig arbeiten gehen. Ihre Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3 und unter 6 Stunden. Sie gehen also 5 Stunden pro Tag unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenze arbeiten. Also viel Spielraum haben sie nicht mehr. Sollten Sie eine teilweise EMR unbefristet haben, dann meine ich zu wissen, das Ihnen diese für immer erhalten bleibt. Aber genau weiß ich es nicht. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und alles Gute. Mfg
W*lfgangam 04.07.2017 | 19:49
Hallo Barbara T., zunächst, schön dass Sie sich wieder gut fühlen und daher einen Vollzeitarbeitsversuch starten wollen. Kann nicht schaden, das einfach mal aus Sicht Erwerbsfähigkeit zu testen. > Reicht es, wenn ich diese Absicht dann der RV mitteile, oder benötige ich eine ärztliche Bescheinigung? Eine Mitteilung reicht schon aus, auch darüber, welches Einkommen Sie dann erwarten. Im Rahmen der Flexirente bleibt vielleicht sogar noch eine Mini-Teilrente übrig. Die med. Seite wird die DRV selbst beurteilen, ob nun ggf. doch wieder volle Erwerbsfähigkeit vorliegt - dazu könnte ein auch nur ärztliches Attest vielleicht hilfreich sein, aber nicht zwingend erforderlich. Ein Prüfverfahren wird eingeleitet, dass auch zu dem Ergebnis führen kann, dass auch weiter eine teilweise EM vorliegt und die Rente ggf. zum 'Ruhen' durch zu hohes Einkommen bringt - wenn nicht, wie oben gesagt, noch eine kleine Teilrente möglich ist. > Was passiert, wenn ich feststellen muss, dass ich doch nicht Vollzeit arbeiten kann, habe ich dann die TeilEU-Rente ganz verloren, oder gibt es so etwas wie eine "Probezeit", zum ausprobieren, ob es doch geht, wieder Vollzeit zu arbeiten. 'Probezeiten' gibt es nicht, es wird einfach eine neue soz.-med. Bewertung vorgenommen. Sollte die Rente komplett entzogen werden/die kann ja wieder voll, und Sie anschließend doch nicht die an Sie gestellten Anforderungen erfüllen, ist ein neuer Antrag auf EM-Rente erforderlich - mit dem gleichen Ablauf, wie beim jetzigen laufenden Antrag/Bewilligung der Rente. Ruht der Rentenanspruch lediglich, reicht schon ein Mitteilung über die reduzierte Arebitszeit/das künftig kleinere Einkommen aus. Gruß w. PS: na, der erste 'Vollpfosten' hat ja seine ureigenste Haltung zum Willen einer vollwertigen/selbstbestimmten Berufstätigkeit bereits mitgeteilt und schaukelt sich lieber auf Steuer- und Beitragszahlerkosten sozialunterstützt die ...eijeijei aber auch ;-)
Barbara T.am 04.07.2017 | 20:39
Hallo Fortitude one danke für die Wünsche, Wolfgang: ebenfalls danke für die Ausführungen. Tja zum ersten Beitrag - auf so etwas ist nicht zu antworten. Solche sind dran schuld, dass ich eigentlich empfehlen würde, dass die (Teil-)Erwerbsminderungsrente immer wieder mal überprüft wird, damit sie auch wirklich die bekommen, die sie wirklich benötigen. Liebe Grüße Barbara
Genervteram 05.07.2017 | 15:06
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
... PS: na, der erste 'Vollpfosten' hat ja seine ureigenste Haltung zum Willen einer vollwertigen/selbstbestimmten Berufstätigkeit bereits mitgeteilt und schaukelt sich ...
Hallo W*lfgang! Ihr Fachwissen in allen Ehren, aber auch wenn mancher Beitrag Sie ärgert, sollte doch ein höflicher Umgangston erhalten bleiben. Unqualifizierte Bemerkungen solten m.E. ignoriert werden, ggf. werden diese von den Admins entfernt. Ich hoffe, dass Sie zu der "alten" Souveränität zurückkehren. In letzter Zeit finde ich, dass der Ton "gekippt" ist, daher möchte ich hier und jetzt meinen Senf dazu geben!
Der W*lfgang hier im Forum würde schon häufig von unterschiedlichster Seite auf seinen überheblichen, fast arroganten Tön angesprochen. In dieser Beziehung scheint er aber beratungsresistent zu sein.
senf-dazuam 05.07.2017 | 14:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Barbara T.,

zunächst, schön dass Sie sich wieder gut fühlen und daher einen Vollzeitarbeitsversuch starten wollen. Kann nicht schaden, das einfach mal aus Sicht Erwerbsfähigkeit zu testen.

> Reicht es, wenn ich diese Absicht dann der RV mitteile, oder benötige ich eine ärztliche Bescheinigung?

Eine Mitteilung reicht schon aus, auch darüber, welches Einkommen Sie dann erwarten. Im Rahmen der Flexirente bleibt vielleicht sogar noch eine Mini-Teilrente übrig.

Die med. Seite wird die DRV selbst beurteilen, ob nun ggf. doch wieder volle Erwerbsfähigkeit vorliegt - dazu könnte ein auch nur ärztliches Attest vielleicht hilfreich sein, aber nicht zwingend erforderlich. Ein Prüfverfahren wird eingeleitet, dass auch zu dem Ergebnis führen kann, dass auch weiter eine teilweise EM vorliegt und die Rente ggf. zum 'Ruhen' durch zu hohes Einkommen bringt - wenn nicht, wie oben gesagt, noch eine kleine Teilrente möglich ist.

> Was passiert, wenn ich feststellen muss, dass ich doch nicht Vollzeit arbeiten kann, habe ich dann die TeilEU-Rente ganz verloren, oder gibt es so etwas wie eine "Probezeit", zum ausprobieren, ob es doch geht, wieder Vollzeit zu arbeiten.

'Probezeiten' gibt es nicht, es wird einfach eine neue soz.-med. Bewertung vorgenommen. Sollte die Rente komplett entzogen werden/die kann ja wieder voll, und Sie anschließend doch nicht die an Sie gestellten Anforderungen erfüllen, ist ein neuer Antrag auf EM-Rente erforderlich - mit dem gleichen Ablauf, wie beim jetzigen laufenden Antrag/Bewilligung der Rente. Ruht der Rentenanspruch lediglich, reicht schon ein Mitteilung über die reduzierte Arebitszeit/das künftig kleinere Einkommen aus.

Gruß

w.

PS: na, der erste 'Vollpfosten' hat ja seine ureigenste Haltung zum Willen einer vollwertigen/selbstbestimmten Berufstätigkeit bereits mitgeteilt und schaukelt sich lieber auf Steuer- und Beitragszahlerkosten sozialunterstützt die ...eijeijei aber auch ;-)

Hallo W*lfgang! Ihr Fachwissen in allen Ehren, aber auch wenn mancher Beitrag Sie ärgert, sollte doch ein höflicher Umgangston erhalten bleiben. Unqualifizierte Bemerkungen solten m.E. ignoriert werden, ggf. werden diese von den Admins entfernt. Ich hoffe, dass Sie zu der "alten" Souveränität zurückkehren. In letzter Zeit finde ich, dass der Ton "gekippt" ist, daher möchte ich hier und jetzt meinen Senf dazu geben!
Schorscham 05.07.2017 | 20:43
Zitat von Barbara T. anzeigenausblenden
Wie kommen Sie denn darauf, dass EM-Renten nicht überprüft werden? Warum werden die allermeisten Renten Ihrer Meinung nach wohl für längstens drei Jahre befristet, während eine Minderheit unbefristet bewilligt werden? Könnte das eventuell daran liegen, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV sehr wohl dazu in der Lage ist, ziemlich treffsicher zu entscheiden, in welchen Fällen Überprüfungen sinnvoll sind und in welchen Fällen nicht? Ich glaube kaum, dass irgendjemand Wert auf Ihre diesbezüglichen Empfehlungen legen dürfte, nur weil Sie der Meinung sind, zu gesund für eine EM-Rente zu sein. In Ihrem Fall würde ich übrigens sogar dringend eine Überprüfung empfehlen, damit Sie nicht mehr Rente erhalten als Ihnen zusteht.;-) (Ironie off!) MfG
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