Hallo Hans P.,
aus Ihrem Rentenbescheid geht hervor, auf welchen Gründen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beruht. Sollten Sie diese wegen des Vorliegens von Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene erhalten, liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt regelmäßig nicht unter 3 Stunden täglich, so dass die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (auch aufgrund des sogenannten verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes) nicht in Frage kommt.
Es könnte aber auch sein, dass der Rentenversicherungsträger die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes geprüft hat. Hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen ist, erhalten Sie deshalb keine Rente wegen voller Erwerbsminderung (wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes).
Genaueres lässt sich durch Rückfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären.