Beziehe momentan TEMR in Höhe von 600,- Euro und ALG 1000 Euro.
Arbeite schon 1 1/2 Jahe nicht und bin seit Oktober 2017 arbeitslos.
ALG 1 erhalte ich bis Februar.
Gibt es bei Arbeitslosigkeit nicht die Möglichkeit eine volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
Dachte hab mal was gelesen.
Oder heisst es dann ab März ALG2.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Lesen Sie hier mal nach:
https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/
Aus einer teilweisen EMR wird nicht automatischen eine volle EMR bei Arbeitslosigkeit.
Voraussetzung dafür ist, dass dem Versicherten kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Und diese Überprüfung und Beurteilung obliegt der DRV/Bundesagentur für Arbeit.
Für all diejenigen die teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, sollten auch nur die halbe Rente beziehen. Das finde ich gercht.
Grüße
Sollten Sie die Teilerwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit beziehen, sind sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll einsatzfähig. Eine sog. Arbeitsmarktrente gibt es dann nicht.
Arbeite schon 1 1/2 Jahe nicht und bin seit Oktober 2017 arbeitslos.
ALG 1 erhalte ich bis Februar.
Gibt es bei Arbeitslosigkeit nicht die Möglichkeit eine volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
Dachte hab mal was gelesen.
Oder heisst es dann ab März ALG2.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Nein, das was Sie gelesen haben, trifft nicht auf Sie zu. Sie sind für den allgemeinen Arbeitsmarkt voll einsatzfähig.
Mfg
Hallo Hans P.,
aus Ihrem Rentenbescheid geht hervor, auf welchen Gründen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beruht. Sollten Sie diese wegen des Vorliegens von Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene erhalten, liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt regelmäßig nicht unter 3 Stunden täglich, so dass die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (auch aufgrund des sogenannten verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes) nicht in Frage kommt.
Es könnte aber auch sein, dass der Rentenversicherungsträger die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes geprüft hat. Hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen ist, erhalten Sie deshalb keine Rente wegen voller Erwerbsminderung (wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes).
Genaueres lässt sich durch Rückfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären.