Hallo Bea,
die Arbeitszeit (und den Verdienst) "einfach so" zu reduzieren, hat für Sie zunächst folgende Nachteile:
- geringeres KG falls sie erneut erkranken
- geringeres AloGeld, falls die Beschäftigung beendet wird.
Außerdem ist eine Arbeitszeitreduzierung keine Garantie dafür, dass ein anschließender Rentenantrag zur gewünschten Rentenbewilligung führt. Daher würde ich die Arbeitszeitreduzierung zurückhaltend bewerten.
Eine Rentenantragstellung (begrenzt auf Teilerwerbsminderungsrente) kann da zielführender sein, da man anschließend weiß ob Rente gezahlt wird oder nicht. Arbeitszeitänderungen sind dann anders kalkulierbar, insbesondere die finanziellen Konsequenzen.
Auch volle Erwerbsminderung kann beantragt werden. Hier wären mögliche Auswirkungen auf arbeitsrechtlicher Seite zu berücksichtigen. Häufig führt die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente zum Ruhen bzw. zur Beendigung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Ist dies nicht gewünscht, so kann man seinen Antrag auf "nur die Teilerwerbsminderungsrente" begrenzen.