Teilerwerbsminderungsrente in eine Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln

von
Andreas1954

Bin Jahrgang 54/11 und habe einen GdB von 70. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil ich krank bin und weil sie in meinem Fall ein wenig höher ist als die Altersrente für Schwerbehinderte. Der Antrag wurde abgelehnt. Habe jetzt einen Widerspruch eingelegt. Falls man mir jetzt eine Teilerwerbsminderungsrente genehmigen würde, kann ich sie in eine Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln? Erhalte zur Zeit ALG 1.

Experten-Antwort

Hallo Andreas1954,

Sie können jederzeit auch während des Bezugs einer vollen oder teilweisen EM-Rente den Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen (sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben). Dieser Antrag wirkt dann für die Zukunft bzw. maximal 3 Monate rückwirkend (für eine Altersrente ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen).

Es wird dann automatisch geprüft, welche Rente die Höhere ist (Altersrente oder EM-Rente) und diese wird gezahlt.

Noch ein Hinweis: Andersherum ist es nicht möglich - nach bindender Bewilligung einer Altersrente könnte man keine EM-Rente neu bewilligen.

von
Andreas1954

Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte noch eine Frage:
Falls ich die EM-Rente ab 01.03.2016 erhalten würde, würde der Abzug 10,8 % sein (auch für eine VBL-Betriebsrente). Würde ich zum 01.03.2016 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, würde der Abzug 8,7 % betragen (auch für eine VBL-Betriebsrente).
Erhalte ich die EM-Rente ab 01.03.2016 und lasse diese z. B. zum 01.05.2016 in eine Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln, bleibt der Abzug beim 10,8 % oder werden dann 8,1 % abgezogen?

von
W*lfgang

Zitiert von: Andreas1954
Erhalte ich die EM-Rente ab 01.03.2016 und lasse diese z. B. zum 01.05.2016 in eine Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln, bleibt der Abzug beim 10,8 % oder werden dann 8,1 % abgezogen?
Andreas1954,

die 10,8 % aus der vollen EM-Rente bleiben auch bei einer folgenden AR bestehen. Erhalten Sie nur die teilweise EM-Rente, gilt der Abzug nur für die halbe Rente, die andere Hälfte hat bei der AR dann nur den Abschlag von 8,1 % - gilt für Rente und VBL.

Gruß
w.

von
Andreas1954

Danke!

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