Hallo Blickpunkt,
nachdem Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, weil Sie nach der sozialmedizinischen Einschätzung zwar noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden arbeiten können, sollte es für eine Folgebeurteilung irrelevant sein, ob Sie diese 3 bis 6 Stunden immer ableisten können oder nicht. Es kommt auch bei der möglichen Verlängerung wieder darauf an, ob Sie dann gesundheitlich in der Lage sind, dauerhaft mindestens 6 Stunden am Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit zu arbeiten oder eben weiter hin nicht. Dass muss anhand dann vorliegender ärztlicher Unterlagen geprüft werden, Krankschreibungen sind dafür nicht zwingend erforderlich.