Solange Sie arbeitsunfähig sind, können Sie nicht unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten.
Sofern noch Anspruch auf Krankengeld besteht, erhalten Sie dieses weiter. Den Ihnen noch
zustehenden Krankengeldanspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente kann ich
mich ??? nur anschließen. Sie sollten die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung
abwarten bevor Sie mit dem Arbeitgeber ggf. über eine Änderung Ihrer Arbeitszeiten sprechen.