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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente+Teilhabe am Arbeitsleben

von skoda24.10.2012 | 15:48
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ans Forum,kurz zur Vorgeschichte: -AU seit 1/2011 -med. Reha 12/2012 ohne Erfolg abgeschlossen -Umwandlung des Reha-Antrages in eine teilweise Erwerbsminderungsrente befristet bis 2014, die auf Grund eines fehlenden leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz voll als volle Rente gezahlt wird -Rückkehr auf meinen alten Arbeitsplatz unmöglich(0-3h) -Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde bis 5/2013 per Bescheid in Aussicht gestellt -ungekündigt im ÖD und derzeit mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis bis 2014,aber ohne Arbeitsplatz Nun das Problem: Mein AG ist der Meinung,ich könnte mir doch derweil von der RV über die Leistungen zur TaA eine Ausbildung,Qualifizierung o.ä. suchen und dann würde nach erfolgreichem Abschluß neu nach einer Stelle gesucht werden,ob aber dann was gefunden wäre fraglich. Den Rentenfachberater hatte ich aber so verstanden, das diese Leistung nur erbracht wird, wenn es im Endergebnis zu einer Weiterbeschäftigung führt. Ist durch die befristete volle EMR, der Bescheid zur TaA aufgehoben oder wäre es möglich jetzt eine Maßnahme zu bekommen auch wenn der AG keine Arbeitsplatzgarantie gibt? Oder sollte man jetzt einfach in der Zeit der Befristung die Füße still halten ? Danke Euch im voraus!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da ein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber noch besteht, sollte über das betriebliche Eingliederungsmanagement zusammen mit dem Rehafachberater der Rentenversicherung versucht weden, einen leidensgerechten Arbeitsplatz auch mittels Anpassungsmaßnahme(Qualifizierung etc.) zu finden.

Voraussetzung wäre natürlich, dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten bzw. einrichten kann. Wir könnten dann auch weitere Hilfen (z.B. ergonomische Hilfsmittel) zum Erhalt des Arbeitsplatzes anbieten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

So wie es bei Ihnen ausschaut, besteht derzeit keine Wiedereingliederungsmöglichkeit, da die gesundheitlichen Einschränkungen zu groß sind.

Es sollte die medizinische Beurteilung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung der Zeitrente abgewartet werden.

Bei der Stellungnahme durch unseren Prüfarzt wird auch noch mal geprüft, ob Leistungen zur Teilhabe sinnvoll sind.

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4 Antworten

???am 24.10.2012 | 18:26
Der LTA-Bescheid gilt grundsätzlich weiter. Die Vorstellungen Ihres AG sind etwas seltsam. Es wird nämlich genau anders herum ein Schuh daraus: Er soll Ihnen eine Ausbildung benennen, mit der er Ihnen einen passenden Arbeitsplatz anbieten kann. Dann können Sie bei der DRV die Finanzierung beantragen. Andersherum wird nur unnötig Geld ausgegeben und Ihnen ist auch nicht weitergeholfen.
skodaam 25.10.2012 | 10:43
Danke für die schnelle Antwort. Leider ist es Tatsache, dass meinem AG bereits seit 12/2011 bekannt ist, das eine Rückkehr auf meinen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Die Ärzte der Reha-Klinik haben schon während der Behandlung darauf hingewiesen, meinen AG dahingehend zu informieren. Seitdem kämpfe ich mit dem Personalrat,Frauenvertretung,Schwerbehindertenvertretung,Integrationsfachdienst und Arbeitsrechtsanwältin um einen Teilzeitarbeitsplatz im Rahmen einer Betrieblichen Wiedereingliederung. Ich bin 30 Jahre im ÖD und deshalb, so denke nicht nur ich,ist wenig Interresse da,etwas zu finden. Zur Zeit koste ich dem AG nichts.Aber freiwillig kündigen-niemals! Dem Rentenfachberater ist dieses Problem auch bekannt, er hatte mich an den Integrationsfachdienst verwiesen, um mir auch dort Hilfe zu holen. Also irgendwie ist man total machtlos und es geht, neben den gravierenden Folgen der Krankheit,inzwischen auch an die Psyche. Was passiert, wenn das so weiter geht? Die med. Vorraussetzungen für eine teilweise EMR werden sich wenig ändern,so die Prognose der Ärzte. Wird die Arbeitsmarktrente 2014 (nach Antrag)einfach verlängert,wenn die Vorraussetzungen seitens des AG so bleiben?
KSCam 25.10.2012 | 23:12
Wenn der Arbeitgeber Ihen nichts anbieten will, können Sie dort wenig machen? Sie haben doch schon sämtliche Dienste eingeschaltet! Entweder Sie kümmern sich um LTA mit dem Ziel bei einem anderen Arbeitgeber unterzukommen oder hoffen darauf dass die Arbeitsmarktrente auch weiterhin bestehen bleibt.
skodaam 26.10.2012 | 12:15
Danke KSC, ich habe mich auch schon bei der AA erkundigt,wie meine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aussehen würden, aber der Bearbeiter meinte mit meinen gesundheitlichen Störungen würde er gar keine Möglichkeit sehen, mich überhaupt zu vermitteln. Also wäre selbst kündigen, kaum eine Option und dann besteht doch wieder das Problem eine LTA-Maßnahme zu beziehen ohne eine Arbeitsplatzgarantie zu haben. Das wird die RV kaum finanzieren wollen,also was bleibt dann noch übrig? Der AG sitzt das Ganze aus, er hat "gesucht"nach einem neuen Arbeitsplatz,ist seiner Fürsorgepflicht damit nachgekommen,so einfach kündigen kann er nicht. (30 Jahre ÖD/über 40 Jahre alt). Da bleibt mir ja nur das Abwarten und Hoffen auf eine Verlängerung der EMR oder gibt es noch Möglichkeiten, die ich nicht genutzt habe?
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