Da ein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber noch besteht, sollte über das betriebliche Eingliederungsmanagement zusammen mit dem Rehafachberater der Rentenversicherung versucht weden, einen leidensgerechten Arbeitsplatz auch mittels Anpassungsmaßnahme(Qualifizierung etc.) zu finden.
Voraussetzung wäre natürlich, dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten bzw. einrichten kann. Wir könnten dann auch weitere Hilfen (z.B. ergonomische Hilfsmittel) zum Erhalt des Arbeitsplatzes anbieten.