Ich beziehe seit 10 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite 20 Stunden bei dem selben Arbeitgeber. Ich bin 54 Jahre alt. Im Zuge von regelmässigen Restrukturierungsmaßnahmen hat man mir jetzt einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vorgeschlagen, weil meine Belastbarkeit als nicht ausreichend erachtet wird.
Was würde dann mit der Rente passieren - läuft sie weiter, bis ich einen neuen Teilzeitjob gefunden habe? Bleibt die Krankenversicherung erhalten?
24.01.2018, 11:11
Experten-Antwort
Hallo Rita Ratlos,
sofern die Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiterhin vorliegen, steht Ihnen Ihre Rente weiterhin zu. Die Ausübung einer Beschäftigung ist keine Voraussetzung für die Gewährung der Rente. Die Aufgabe Ihrer Beschäftigung teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit, damit dieser die Änderung Ihres Hinzuverdienstes berücksichtigen kann. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit weiter vermindert hat. Volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Grundsätzlich sind Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt haben). Hinsichtlich Ihrer weiteren Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.