Die Krankenkasse kann Sie nur auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, wenn Ihre (restliche) Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gefährdet oder (weiter) gemindert ist. Stellen Sie diesen Antrag innerhalb von 10 Wochen nicht, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen.
Stellen Sie den Antrag, wird Im Rahmen des Reha-Verfahrens immer auch geprüft, ob Sie voll erwerbsgemindert sind (Anmerkung: Der Gutachter des Rentenversicherungsträgers muss sich dem ärztlichen Gutachten der Krankenasse nicht unbedingt anschließen). Liegt danach volle Erwerbsminderung vor und kann diese durch eine Reha-Maßnahme nicht beseitigt werden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Diesen Rentenantrag können Sie ohne Zustimmung der Krankenasse nicht zurücknehmen.