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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und Krankengeld

von Mariana25.01.2016 | 07:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 1 Jahr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zusätzlich arbeite ich in Teilzeit und habe ein versicherungspflichtiges Einkommen knapp unter der Hinzuverdienstgrenze. Nun bin ich seit 4 Wochen krankgeschrieben, voraussichtlich werde ich mehrere Monate arbeitsunfähig sein. Habe ich nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit neben meiner Teilerwerbsminderungsrente einen Anspruch auf Krankengeld aus meinem Arbeitseinkommen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Lediglich bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Krankenkasse kann Sie nur auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, wenn Ihre (restliche) Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gefährdet oder (weiter) gemindert ist. Stellen Sie diesen Antrag innerhalb von 10 Wochen nicht, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen.

Stellen Sie den Antrag, wird Im Rahmen des Reha-Verfahrens immer auch geprüft, ob Sie voll erwerbsgemindert sind (Anmerkung: Der Gutachter des Rentenversicherungsträgers muss sich dem ärztlichen Gutachten der Krankenasse nicht unbedingt anschließen). Liegt danach volle Erwerbsminderung vor und kann diese durch eine Reha-Maßnahme nicht beseitigt werden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Diesen Rentenantrag können Sie ohne Zustimmung der Krankenasse nicht zurücknehmen.

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3 Antworten

Thomas L.am 25.01.2016 | 08:36
Natürlich haben sie Anspruch. KG ist eine Lohnersatzleistung.
Marianaam 25.01.2016 | 22:39
vielen herzlichen Dank für die Antworten. Dann bin ich mal beruhigt und werde vorläufig abwarten, wie es weitergeht. Kann mich die Krankenkasse zwingen, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, sollte die Arbeitsunfähigkeit mehrere Monate andauern? Ich bin 58 Jahre alt und meine Teilerwerbsminderungsrente ist bis 11/2017 befristet.
Marianaam 25.01.2016 | 22:43
vielen herzlichen Dank für die Antworten. Dann bin ich beruhigt und werde vorläufig abwarten, wie es weitergeht. Kann mich die Krankenkasse zwingen, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, sollte die Arbeitsunfähigkeit mehrere Monate andauern? Ich bin 58 Jahre alt und meine Teilerwerbsminderungsrente ist bis 11/2017 befristet.
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