Teilerwerbsminderungsrente und Krankengeldanspruch

von
Martina Schulz

Hallo, vor kurzem habe ich einen Rentenbescheid für teilweiser Erwerbsminderungsrente erhalten. Kurz darauf bekam ich die Berechnung der Rentenzahlung. Daraus geht hervor, dass ich bis zum 5.5.2014 Krankengeld bezogen habe und, dass die Rente mit dem Erstattungsanspruch der Krankenkasse verrechnet wird. Ist auch nachvollziehbar. Nun ist es aber so, dass die Krankenkasse mir das Krankengeld bereits für den Monat April um den Betrag der Rente gekürzt hat. Somit habe ich für den Monat April eigentlich keine Rente bekommen. Ist das so rechtens? Übrigens die Krankenkasse hat der Rentenversicherung auf der Abrechnung auch nur den reduzierten Bertrag an Krankengeld mitgeteilt. Vielen Dank.
Martina

Experten-Antwort

Hallo Frau Schulz,

ich empfehle Ihnen, ihre Einwände gegen die Abrechnung der Nachzahlung ihrer Rente dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dort kann dann in Absprache mit der Krankenkasse geprüft werden, ob die Krankenkasse für den Monat April zu Unrecht einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat.

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