Hallo Wendy, beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellt der Beitrag, den die Pflegekasse Ihres Mannes für Sie, als nicht erwerbsmäßig pflegende Person, in Ihr Rentenkonto zahlt, kein anrechenbares Einkommen dar (das Pflegegeld bekommt Ihr Mann). Wenn Sie von der Pflegekasse als Pflegeperson angemeldet werden, erfolgt über diese eine Meldung an den Rententräger (Übermittlung der Beiträge in Ihr Rentenkonto). Bei 5,59 täglicher Arbeitszeit müssen Sie auch Ihre Arbeitszeit nicht verringern. Diese darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich betragen.