Guten Tag,
mir wurde in 1/2019 rückwirkend zu Mitte 15 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Beantragt war eine Teilerwerbsminderungsrente. Diese möchte ich auch wahrnehmen. Bisher habe ich immer in Vollzeit gearbeitet, mein Arbeitgeber bietet auch gerne Teilzeitstellen an.
Frage:
1. kann ich sagen, dass ich auch rückwirkend nur eine Teilerwerbsminderungsrente beanspruchen will
2. Krankengeld und Arbeitslosengeld wurde auf Grundlage des vollen Gehalts berechnet, wie wird das in der Berechnung der Rückzahlung/ Verrechnung berechnet?
3. da sich mir nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes die Existensfrage stellte und ich keinen Anspruch auf ALGII habe, habe ich beim Arbeitgeber bis zur Klärungh der Rente eine befristete Teilszeitstelle angenommen. Bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn hatte ich noch 55 Tage Urlaubsanspruch, dieser wurde in Vollzeit abgerechnet obwohl ich Teilzeit beantragt hatte. Wie gestaltet sich hier die Berechnung der Rückzahlung/ Verrechnung?
Das ist alles sehr kompliziert uund ich hoffe auf Antwortenund bedanke mich dafür im voraus.