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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrentenantrag läuft noch, Gründungszuschuss trotzdem stellen?

von Vroni7229.07.2013 | 13:04
1467 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem erlernten Beruf tätig sein. Eine Umschulung ist gescheitert, nun läuft ein Antrag auf Teilrente, da ich mir noch bis 4Std.Arbeit "zutraue". Teilhabe am Arbeitsleben "läuft" Ende Juli aus (Arbeitserprobung, Berufsförderungsmaßnahme erfolgte). Deswegen bin ich mir nun nicht sicher, ob der Antrag auf Gründungszuschuss für ein Klein-Einfrau-Unternehmen jetzt sofort noch zu stellen ist (wegen der Ablaufzeit) oder muss ich erst den Rentenbescheid abwarten und kann trotzdem danach(wenn dieser negativ ausfällt) einen Gründungszuschuss-Antrag stellen? Businessplan und Stellungsnahme habe ich, soweit ist alles fertig. Dringend! Vielen Dank! Vroni

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2013 | 15:15

Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.

Offensichtlich läuft noch ein LTA-Verfahren (Arbeitserprobung durchgeführt ?). Von daher empfiehlt es sich, sämtliche Anliegen und Vorstellungen selbstverständlich mit dem zuständigen Rehabilitations-Fachberater zu besprechen.

3 Antworten

???am 29.07.2013 | 13:36
Was verstehen Sie unter Ablaufzeit? Eine Anspruchsvoraussetzung für den Gründungszuschuss ist, das noch ein Anspruch auf AlG besteht. Sind Sie sicher, dass das bei Ablehnung der Rente noch der Fall sein wird? Ein Gründungszuschuss kann nur dann bewilligt werden, wenn Ihr Geschäft tragfähig ist. Bei Selbständigen ist das in der Regel nur bei einer Vollzeit-Tätigkeit der Fall. Haben Sie in dieser Richtung bei Ihrem Reha-Fachberater schon mal vorgefühlt? Die bescheinigenden Stellen unterschreiben nämlich in dieser Richtung so ziemliches alles. In meinem Bekanntenkreis hat sogar jemand einen Gründungszuschuss für's selbständige Zeitungs-/Werbungsaustragen (Bezeichnung klang natürlich professioneller) bekommen. Verdient hat er nicht wirklich was damit, aber 9 Monate AlG mehr bekommen, bevor er in AlG II abgerutscht ist. Wenn Sie also ernsthafte Absichten mit Ihrer Selbständigkeit haben, sollten Sie die Beratung dieser Stellen durchaus kritisch hinterfragen. Auch mit Gründungszuschuss ist die Aufnahme einer Selbständigkeit immer ein finanzielles Risiko.
Schadeam 29.07.2013 | 14:24
Anträge stellen ist nie verboten. Was beim Antrag herauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Ebenso ist fraglich ob sich verschiedene parallel laufende Anträge (LTA, Rente, Gründungszuschuß) vielleicht gegenseitig blockieren und das gesamte Verfahren insgesamt verzögern oder verkomplizieren. Was für eine Geschäftsidee haben Sie denn? Was haben Sie bisher beruflich gemacht? Wie alt sind Sie?
Vroni72am 29.07.2013 | 14:34
Danke für Ihre Nachricht. Mit "Ablaufzeit" meinte ich, ob man den Antrag nur in de Zeitraum stellen kann, wo man Teilhabe am ARbeitsleben erhält. Die Tätigkeit würde "nur" in TZ ausgeübt werden, Vollzeit ist leider nicht möglich, zumal müsste auch erst der Kundenstamm aufgebaut werden. Wird eine Selbstständige Tätigkeit nur bei Vollzeit gefördert? Den Antrag besser dann nicht absenden...?! Ich war bei der HWK.
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