Sehr geehrter Hubert,
den Ausführungen von Hubert kann ich mich im Wesentlichen anschließen.
Sofern die bereits bewilligte Reha-Maßnahme nicht erfolgreich ist, weil sie die verminderte Erwerbsminderung nicht verhindern konnte, gilt der Reha-Antrag kraft Gesetzes § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag.
Sollte – was ich Ihnen nicht wünsche – die Reha nicht erfolgreich sein, haben Sie, wenn Sie den Reha-Antrag aus eigener Initiative gestellt haben, ein Dispositionsrecht dergestalt, dass Sie bestimmen können, ob der Reha-Antrag tatsächlich als Rentenantrag gelten soll. Die Stellung eines Rentenantrages erübrigt sich deshalb zur Zeit.
Im Falle eines Rentenanspruchs käme – abhängig von Ihrem verbliebenen Restleistungsvermögen – eine Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung in Frage.
Da Sie ja offensichtlich Zugang zum Internet haben, können Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft auch per Internet anfordern. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung » www.deutsche-rentenversicherung.de « und dort in der linken Navigatorleite auf den Button » Beratung «, dann auf » Versicherungsunterlagen anfordern « und anschließend unter Datenschutz auf » Bestellformular, verschlüsselte Übermittlung «. In dem Fenster, das dann geöffnet wird können Sie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und weiterer persönlicher Daten z.B. den Druck einer Rentenauskunft beim Versicherungsträger veranlassen. Die Zustellung erfolgt aus Datenschutzgründen auf dem Postweg.