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Teilerwerbsunfähigkeitsrente

von Eugen14.06.2010 | 16:02
1146 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich zahle meiner Ex-Frau (51)(geschieden im Juli 2005)seit 5 Jahren monatlich Unterhalt. Sie abeitet halbtags im Öffentlichen Dienst und kann wegen chronischen Rückenschmerzen und psychovegetativem Erschöpfungsyndrom keinen vollen Tag arbeiten (Gutachten). Seit 2009 hat sie nun 30% Behinderung bekommen. Kann ich sie nicht dazu zwingen Teilerwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen oder muss ich mein Leben lang für sie bezahlen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.06.2010 | 07:51

Hallo Eugen,

aus rentenrechtlicher Sicht sehe ich keinerlei Möglichkeiten, dass Sie Einfluss auf eine mögliche Antragstellung Ihrer Frau nehmen könnten. Im Übrigen ist ja auch völlig ungeklärt, ob überhaupt ein Anspruch bestehen würde.

2 Antworten

RFnam 14.06.2010 | 18:00
Zu den letzten 8 Worten : JA ! , sofern Sie nicht eine abweichende Gerichtsentscheidung erreichen können. Niemand kann gezwungen werden, eine Rente zu beantragen. Ausserdem ist für die Prüfung des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente ein Grad der Behinderung ausser Belang. Hierbei wird ärztlicherseits das Leistungsvermögen festgestellt.
Schadeam 14.06.2010 | 18:44
Das wäre ja noch schöner, wenn ein freier Mensch von einem anderen freien Menschen, mit dem er zufällig mal verheiratet war, gezwungen werden könnte, einen Rentenantrag oder etwas derartiges zu stellen. Da gibt es keine Rechtsgrundlage! Und ob Sie Unterhalt zahlen müssen und ggfls. wie lange und wieviel ist nicht Gegenstand dieses Forums.
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