Hallo Petra,
bei einer Altersrente im Anschluß an eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Zeit des Bezuges dieser Rente als sogenannte Anrechnungszeit wegen Rentenbezuges berücksichtigt. Zusätzlich gehen die Beiträge aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung in die Rentenberechnung ein.