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Teilhabe

von Andre10.06.2008 | 09:31
968 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage muss mann trotz Antrag zur Teilhabe bei DRV ..dem Arbeitsamt seine zustimmung zum Gutachten erteilen obwohl der Antrag läuft.

6 Antworten

Schadeam 10.06.2008 | 10:38
dieses Problem müssen Sie schon mit Ihrem Arbeitsamt klären. Woher soll ein Experte der RV aus Ihren knappen Worten ersehen können, warum das AA Sie zum Gutachter schicken will und warum Sie damit nicht einverstanden sein könnten?
Andream 10.06.2008 | 10:54
Problem 1 Krankenkasse Ausgesteuert,bekomme Arbeitslosengeld wie schon erwähnt Teilhabe beantragt bei DRV habe Angst das Arbeitsamt mich für weniger als drei Stunden täglich wen Überhaupt Arbeitsunfähig einstuft dann Geld weg.Noch kein becheid von DRV Was soll ich den machen null Beatung Das keiner mehr Zahlen will ist mir auch klar.
Schadeam 10.06.2008 | 11:22
was denken Sie, was Sie noch arbeiten können? Was meinen Ihre Ärzte? Was streben Sie mit Ihrem Antrag auf Teilhabe an? Wollen Sie einen neuen Beruf lernen, ggfl. welchen, oder wissen Sie gar nicht so genau, was sie noch wollen oder können? Weiß die Agentur für Arbeit, dass bei der DRV ein Teilhabeantrag läuft? Haben Sie eventuell bereits Rente beantragt? Fragen über Fragen, die Sie am besten vor Ort klären.
Nixam 10.06.2008 | 12:15
Sie müssen allen beteiligten Stellen zum gegenseitigen Austausch von medizinischen Unterlagen Ihre Zustimmung erteilen. Haben Sie Leistungen beim Arbeitsamt beantragt und ist dort für die Leistungsfeststellung ein Gutachten erforderlich von der DRV oder umgekehrt, müssen Sie ihre Zustimmung erteilen. Sie sind hierzu nach § 60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch - 1. Buch) dazu verpflichtet, andernfalls Ihnen die beantragte Leistung versagt werden kann. Die Tatsache, dass man nach der Zustimmung in den Anträgen extra gefragt wird, heisst nicht, dass ein "Nein" keine Nachteile mit sich bringt. Antworten Sie mit "Nein", wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgeschlossen. Also immer schön "Einverstanden" ankreuzen. Nix
Andream 10.06.2008 | 13:51
Nein habe keine Rente beantragt möchte ersteinmal hören was auf grund meiner Gesundheit möglich ist bin der Meinung für Rente etwas jung zu sein.. Sollte es scheitern auf grund meines Zustandes währe das doch eh der letzte Weg.Ja das Arbeitsamt weiß das ein Antrag auf Teilhabe gestellt wurde.
Günniam 12.06.2008 | 14:08
geht mir so ähnlch. Bin mehr oder weniger von der Arge gedrängt worden Teilhabe zu beantragen weil Arge Zuständigkeit damit an RVS abgeben kann. Antrag wurde genehmigt, Leistungen zu etwa 200 € gekürzt. Nu hocke ich da und weiss nicht weiter. Darf ic zuverdienen ? Reagiert denn nun überhaupt noch jemand ? Oder soll das im Prinzip der einstieg in die Rente sein, was ich gezahlt bekomme ? Erhalte ich irgendwelche Aufforderungen von der Versicherung oder muß ich selbst aktiv werden ? Frage nur für was ? und wo ? Günni
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