Hallo allerseits,
mir brennt folgende Frage auf der Seele. Die Rentenversicherung hat mir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, welche auf eine Umschulung hinausläuft.
Es gibt dazu freie Träger und auch die Berufsförderungswerke. Grundsätzlich sind ja bei der Auswahl der richtigen Umschulung meine Neigungen, Fähigkeiten und Interessen zu berücksichtigen. Ich habe mich lange informiert und festgestellt, dass es vor allem eher die klassischen Ausbildungsberufe sind, in denen über die Rentenversicherung umgeschult werden kann. Die Umschulungen dauern in aller Regel 24 Monate als Regelförderzeitraum.
Jetzt habe ich die Möglichkeit des Studiums am BfW Heidelberg entdeckt. Dort besteht die Möglichkeit i.R.d. Leistung auf Teilhabe am Arbeitsleben zu studieren. Der Haken an der Sache scheint mir erst einmal zu sein, dass das Studium dort 30 Monate und somit 6 Monate mehr als der Regelförderzeitraum beträgt. Grundsätzlich ist diese Maßnahme aber förderungsfähig. Kann mir jemand sagen, ob eine solche Form der Umschulung von der DRV gleichwertig mit den anderen Umschulungen behandelt wird, oder ob eine solche nur in ganz besonderen Ausnahmefällen bewilligt wird, weil sie eben 6 Monate länger dauert, als die klassische Umschulung?
Danke
Wolfram