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Teilhabe am Arbeitsleben

von Mariannchen04.02.2008 | 18:25
1293 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin vor kurzem nach fünfwöchigem Aufenthalt aus einer psychosomatischen Klinik entlassen worden. Bis Oktober letzten Jahres war ich zumindest noch geringfühig beschäftigt, danach war auch das durch meine Erkrankung nicht mehr möglich. Nun ist es nicht nur finanziell, sondern vor allem auch psychisch wichtig für mich, eine Aufgabe zu haben. Zum anderen macht es mir meine Erkrankung z. Zt. nicht möglich. Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten es für mich gibt, wieder in Arbeit zu kommen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.02.2008 | 07:19

Den obigen Ausführungen kann ich mir nur anschließen!

4 Antworten

Arbeitam 04.02.2008 | 18:47
Dafür gibt´s die Agentur für Arbeit.
KSCam 04.02.2008 | 19:57
wer außer Ärzten sollte Ihnen raten können? Sie fragen was Sie arbeiten können, schreiben jedoch, dass das wegen der Erkrankung nicht geht - was soll jemand im Forum hier sagen? Und solange Sie nicht arbeiten können, ist wohl auch das Arbeitsamt machtlos. Also den Arzt fragen!
???am 04.02.2008 | 20:28
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben machen nur Sinn, wenn Sie fü eine solche Maßnahme auch belastbar sind. Das ist eine Frage die nur Sie beantworten können. Es gibt auch Maßnahmen speziell für psychisch Erkrankte oder WfbM's für psychisch Behinderte. Das erste ist sinnvoll, wenn Sie sich zutrauen, wieder einer Arbeit nachzugehen. In eine WfbM geht man normalerweise dann, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nicht mehr möglich ist.
Nixam 05.02.2008 | 07:01
Ist die Aufnahme in einer Werkstatt für Behinderte für Sie angebracht? Das Forum kann dies nicht beurteilen. :-( Wurde in der psychosomatischen Klinik mit den Ärzten über einen möglichn Wiedereinstieg in das Erwerbsleben gesprochen und wurde im Entlassungsbericht die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt? Auch das kann das Forum hier nicht prüfen. Wenn ja: Die Deutsche Rentenversicherung wird die Prüfung von leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. Aufnahme in einer Werkstatt für Behinderte von selbst vornehmen und Sie zu einem Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation einladen. Wenn nein: Stellen Sie selbst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim RV-Träger!(wegen der vorangegangenen psychos. Reha dürfte noch der RV-Träger für Sie zuständig sein! Dann wird der Entlassungsbericht vom Ärztlichen Dienst des RV-Trägers bezüglich WfB-Aufnahme oder sonstiger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden,WENN SIE EINEN ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN selbst stellen. Wann war die Reha zu Ende? Liegt der Entlassungsbericht schon vor? Rufen Sie beim RV-Träger an und fragen Sie, wie Sie am Besten vorgehen! Gruss Nix
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