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Teilhabe am Arbeitsleben

von Er08.10.2008 | 14:14
1487 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es hat jemand bei mir gefragt ob ich eine Bescheinigung ausstellen kann,das ich ihn Einstelle wenn er den Busführerschein über die Rentenkasse erworben hat.Die kasse will so eine Bescheinigung haben,aber was Passiert wenn ich ihn nach 3 Monaten (So lange dauert es im ewa bis der Busführerschein erworben ist) doch nicht einstellen kann.Passiert mir dann als Unternehmer was.Sonst kann ich keine Bescheinigung ausstellen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ob Sie eine Bescheinigung ausstellen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Diese Fragestellung kann in diesem Forum nicht behandelt werden.

11 Antworten

Nixam 08.10.2008 | 14:49
Sie brauchen keine Gelder zurückzahlen. Nix
Deutschlehreram 08.10.2008 | 18:07
Als Unternehmer sollten Sie vielleicht erst einmal einen Rechtschreib- und Grammatikkurs belegen. Sonst sind Ihre restlichen Aufträge auch bald weg!
Eram 08.10.2008 | 15:18
Dann kann mir als Untrnehmer nichts Passieren,auch wenn ich die einstellung nicht vornehmen kann aus Betrieblichen gründen aber ich die bescheinigung ausgestelt habe.
Kopfschüttleram 08.10.2008 | 15:30
Wenn sie ihn nicht sicher einstellen, warum wollen sie ihm dann überhaupt die Bescheinigung ausstellen ??? Entweder wird er eingestellt, dann stellen sie die Bescheinigung aus, wenn nicht, dann lassen sie es doch einfach bleiben. Also ich würde das ganz vorsichtig Betrug nennen...
Eram 08.10.2008 | 15:38
hallo Kopfschüttler. du hast bestimmt keine Firma,sonnst würdest du wissen wie schnell aufträge weg sind. Ich bin aber der meinung das man Leuten die aus Gesundheoitlichen gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können eine Chance geben sollte.Die geht jedoch nur wenn man auf der sicheren seite ist.
Nixam 08.10.2008 | 19:12
Sehr geehrter Herr "Er"! In der Tat ist das in der heutigen Zeit ein Problem mit diesen bezuschussten Probebeschäftigungen und sonstigen Eingliederungshilfen. Da zahlt der RV-Träger einen monatlichen Zuschuss zu den Lohnkosten für 3 bis 6 Monate und anschliessend überlegt der Arbeitgeber es sich anders uns entlässt den bezuschussten Arbeitnehmer. Ich kenne derartige Fälle aus meiner täglichen Praxis - arbeite selbst bei einem dieser RV-Träger und bewillige tägliche solche Eingliederungszuschüsse und der Betreute wird anschliessend wieder entlassen. SIE KÖNNEN NICHTS DAFÜR. DAS SYSTEM IST ES, DAS MIT ALLER KRAFT DEN KRANKEN MENSCHEN IN BROT UND ARBEIT BRINGEN MÖCHTE. IM ENDERGEBNIS SIEHT DAS LEIDER IMMER SO AUS, ALS WÜRDEN DIE HILFSGELDER "FÜR DIE KATZ" SEIN. Aber nocheinmal: SIE HABEN NICHTS ZU BEFÜRCHTEN. Einen schönen Abend! Nix
?am 09.10.2008 | 09:18
Wie sieht das eigentlich arbeitsrechtlich aus? Kann "ER" vom Umschüler auf Einstellung bzw. Einhaltung des bescheinigten Sachverhaltes verklagt werden?
Vorschlagam 09.10.2008 | 15:09
Schreiben Sie eine Bescheinigung, dass er eine Bescheinigung erhalten kann.
Glockeam 09.10.2008 | 14:53
Schreibe deinen Text doch bitte noch mal auf Türkisch. Du In.......bolzen.
Sensemannam 09.10.2008 | 17:21
???
Sensemannam 09.10.2008 | 17:22
die zweite...:-) Also, die einzig intelligente Anmerkung auf die berechtigte Frage ist ein Satz von "NIX", der zurecht das systemimmanente Problem benennt, das kranke Menschen mit aller Gewalt wieder auf den ersten Arbeitsmarkt gedrängt werden sollen. Dies ist eben bei vielen Menschen nicht mehr möglich und somit sollte das Reha-Ziel der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt einmal überdacht werden.
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