Hallo Fragende,
dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum leider nicht geklärt werden kann. Bitte prüfen Sie ggf. anhand Ihres Arbeitsvertrages inwiefern eine Mitteilung bezüglich der Umschulungsmaßnahme zu Ihren Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber gehört.