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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von Claudinchen08.02.2020 | 12:27
60 Ansichten
3 Antworten

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Nach Beendigung der Massnahme finde ich keinen Arbeitsplatz. Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es eventuell noch? Kann ich ggf. einen neuen Antrag stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2020 | 07:19

Hallo Claudinchen,

sofern Sie nach einer Maßnahme nicht erfolgreich ins Erwerbsleben eingegliedert werden, ist das Verfahren über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund erscheint eine erneute Antragstellung nicht wirklich sinnvoll.

Ich würde mich der Empfehlung von KSC anschließen und Ihnen raten, Ihren zuständigen Reha-Fachberater zu kontaktieren, um in einem Beratungsgespräch das weitere Vorgehen besprechen zu können.

2 Antworten

KSCam 08.02.2020 | 13:28
Sprechen Sie mit dem zuständigen Rehafachberater über konkrete Möglichkeiten im Einzelfall. Darüber hinaus kann Ihnen die Agentur für Arbeit bei der Jobsuche helfen (dafür sind die da). Und persönliches Engagemant (Berwerbungen) sind ebenso erforderlich. Bewerbungen schreibt kein anderer für Sie. Einen neuen Antrag zu stellen ist natürlich nie verboten - aber was soll das bringen wenn die Maßnahme gerade erst rum ist? Da würden Sie wieder beim Rehafachberater landen (und den können Sie auch ohne Neuantrag kontaktieren). Alles Gute
Claudinchenam 10.02.2020 | 09:10
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe den Berater mehrfach kontaktiert. Die Antwort war; Es gäbe höchstens noch die Möglichkeit eines Eingliederungszuschuss. Zu meinen Bemühungen um eine Arbeitsstelle: Ich habe sehr viele Bewerbungen geschrieben und nur absagen erhalten. Sicherlich spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, dass ich nicht in Arbeit komme. Vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit, die ich vorschlagen könnte.
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