Ihrem Beitrag entnehme ich, dass über die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben positiv entschieden worden ist, d. h., das "ob" ist geklärt.
Art und Umfang der Leistungen müssen aber noch geklärt und festgelegt werden (das "wie"): Eignung, Anforderungen, Vorbildung, Einschränkungen, Arbeitsmarkt usw.). Das Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei breit gefächert.
Daher erfolgt in auch zunächst eine Erstberatung. Mit einem Gespräch ist es in der Regel auch nicht getan. Selbstverständlich werden Sie dabei auch beteiligt und eingebunden. Es geht ja schließlich um Sie. Im Übrigen haben Sie auch gesetzlich ein Wunsch- und Wahl-recht (§ 9 SGB IX).
Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollten Sie schon einmal alle Unterlagen zusammenstellen (Zeugnisse, Ausbildungsnachweise usw.) und sich überlegen, was Sie sich evtl. beruflich vorstellen könnten, sich körperlich zutrauen, zeitlich schaffen usw. Viele Einrichtungen bieten dazu Informationen an (Berufsförderungswerke, BIZ der Agentur für Arbeit usw.). Also: Auch Eigeninitiative ist sinnvoll und gefragt.
Im Gespräch können Sie auch alle Fragen anbringen, die Sie haben (Übergangsgeld usw.). Viel Erfolg!