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Teilhabe am Arbeitsleben-->Widerspruch und Abhilfe

von Lara02.08.2007 | 13:21
6431 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nachdem mein Widerspruch nunmehr zu einer Abhilfe des Ablehnenden Bescheides auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geführt hat, wurden mir diese Leistungen entsprechend bewilligt. Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich die inhaltliche Ausgestaltung mit einem REHA-Berater besprechen. In diesem Zusammenhang meine Frage: Wird ein REHA-Plan zusammen mit dem REHA-Berater und mir erstellt, d.h. habe ich da ein Wort mitzureden oder wird mir etwas "auf´s Auge" gedrückt? Wie steht es um das Übergangsgeld? Besteht ein Anspruch ab sofort, da Leistungen auf Teilhabe ja nun bewilligt wurden, oder habe ich erst Anspruch auf Übergangsgeld bei Begin einer konkreten Maßnahme? Vielen Dank! Lara

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihrem Beitrag entnehme ich, dass über die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben positiv entschieden worden ist, d. h., das "ob" ist geklärt.

Art und Umfang der Leistungen müssen aber noch geklärt und festgelegt werden (das "wie"): Eignung, Anforderungen, Vorbildung, Einschränkungen, Arbeitsmarkt usw.). Das Spektrum der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei breit gefächert.

Daher erfolgt in auch zunächst eine Erstberatung. Mit einem Gespräch ist es in der Regel auch nicht getan. Selbstverständlich werden Sie dabei auch beteiligt und eingebunden. Es geht ja schließlich um Sie. Im Übrigen haben Sie auch gesetzlich ein Wunsch- und Wahl-recht (§ 9 SGB IX).

Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollten Sie schon einmal alle Unterlagen zusammenstellen (Zeugnisse, Ausbildungsnachweise usw.) und sich überlegen, was Sie sich evtl. beruflich vorstellen könnten, sich körperlich zutrauen, zeitlich schaffen usw. Viele Einrichtungen bieten dazu Informationen an (Berufsförderungswerke, BIZ der Agentur für Arbeit usw.). Also: Auch Eigeninitiative ist sinnvoll und gefragt.

Im Gespräch können Sie auch alle Fragen anbringen, die Sie haben (Übergangsgeld usw.). Viel Erfolg!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Lara,

selbstverständlich können Sie auch von sich aus tätig werden und den Rehabilitations-Fachberater kontaktieren. Die Beratung ist jedoch individueller und zielgerichteter, wenn d. Reha-Fachberater (-in) ihre Unterlagen gesichtet hat und sich Gedanken zu Ihrem Leistungsbild machen konnte.

Wie bereits angesprochen, benötigen Rehabilitanden meistens auch Zeit für eine Meinungsbildung über die eigene Zukunft (Wünsche für die berufliche Zukunft, Arbeitsmarktanalyse, Gesundheitszustand ...).

Freundliche Grüße

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Lara,

wie bereits erwähnt, haben Sie natürlich die Möglichkeit den Reha-Fachberatungsdienst von Ihrer Seite aus anzusprechen.

Freundliche Grüße

6 Antworten

Laraam 02.08.2007 | 13:57
Hallo NIX, vielen Dank für Ihren schnellen und aiusführlichen Beitrag! Lara
Nixam 02.08.2007 | 13:42
Sie erhalten vom RV-Träger einen Termin zum Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation. Dieser wird mit Ihnen ein GEspräch führen und "abklopfen", was für eine Vorbildung (Schulbildung, Berufsausbildung, sonste Berustätigkeit, medizinische Leiden etc) Sie haben. Dann fragt er Sie: Was schwebt Ihnen vor(Wunschberuf)? Er sagt Ihnen dann seine Einschätzung. Dann legt er den Vorgang dem Ärztlichen Dienst des RV-Trägers vor. Erst wenn dieser aus medizinischer Sicht sein "O.k." gibt, können Sie die gewünschte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen. Der Fachberater/Sachbearbeiter meldet Sie für den von Ihnen gewünschten Beruf bei der entsprechenden Schule (Berufsförderungswerk, Forbildungsakademie etc) an. Und Sie können zum nächsten Termin die Umschulung beginnen. Alles wird also in enger Absprache mit Ihnen und Ihren Berufswünschen etc. gemacht. Ein bestimmter Beruf wird Ihnen nicht "aufs Auge gedrückt". Anspruch auf Übergangsgeld besteht erst ab Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Laraam 05.08.2007 | 14:49
Hallo, vielen Dank für die Info. Gibt es einen Erfahrungswert darüber, wie lange es dauert, bis der Reha-Fachberater sich bei mir meldet, bzw. eine gesetzliche Vorschrift, inerhalb welcher Frist dieses geschehen sollte. Im Bescheid werde ich aufgefordert, aus organisatorischen Gründen selbst von einer Kontaktaufnahme abzusehen.
Nixam 06.08.2007 | 07:01
Eine gesetzliche Bestimmung, in der drinsteht, innerhalb welcher Zeit sichder Reha-Berater sich bei Ihnen meldet? Sie zaubern ein Schmunzeln auf meinen Wangen. :-) Das gibt es eigentlich nicht. Rechnen Sie einfach damit, dass er Ihnen innerhalb von 6 Wochen eine Einladung schickt, wann Sie zum Beratungespräch erscheinen sollen. Gehen Sie zu einem Facharzt, haben Sie auch meistens Wartezeiten von mindestens 2 bis 6 Wochen. Der Fachberater ist zwar kein Arzt; er hat aber auch laufend Termine, mal in der DRV im Gebäude selbst, mal Aussendiensttermine bei den Agenturen für Arbeit. Sollten Sie nach 6 Wochen keine Nachricht erhalten, rufen Sie einfach in der Sachbearbeitung an und fragen Sie, an welchen Tagen der Fachberater in Hause der DRV ist. Dann rufen Sie an diesem Tag beim Fachberater selbst an und fragen nach dem Termin. Fachberater haben in aller Regel 1 Tag in der Woche, an dem sie sich in Service-Zentrum aufhalten und die (neuen) Akten, welche zur Beratung anstehen, zu bearbeiten. Vielleicht erwischen Sie dann den Kollegen/die Kollegin und können persönlich nach einem Termin fragen. Eine Garantie ist das natürlich nicht. Viel Erfolg, viel Geduld und Alles Gute! Nix
Laraam 06.08.2007 | 09:09
Gute Morgen, dann habe ich ja eine gute Tat für den Tag vollbracht, wenn ich Ihnen schon so früh ein Lachen ins Gesicht gezaubert habe;-). M.E. gibt es ja auch gesetzlich vorgeschriebene Fristen innerhalb derer der Rentenversicherungsträger über einen REHA-Antrag zu entscheiden hat, wie lange ein Gutachter Zeit hat sein Gutachten zu erstellen, etc.. Da lag es nicht so fern, auch für den Reha-Fachberater entsprechendes anzunehmen. Trotzdem bedanke ich mich für Ihren Hinweis und werde, wohl oder übel, noch ein paar Wochen abwarten. Die Mühlen der Deutschen Rentenversicherung mahlen nun wahrlich nicht besonders schnell und auch wenn es mich stört, werde ich wohl damit leben müssen. Lara
Laraam 06.08.2007 | 09:48
Hallo Experte, vielen Dank für die Info. Um weitere Verzögerungen möglichst zu minimieren, würde ich den Fachberater sehr gerne selbst kontaktieren. Ich gehe also davon aus, dass er meine Akte oder zumindest die relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt. Meinen Sie, dass ich, trotz des Hinweises im Bescheid: "Aus organisatorischen Gründen bitten wir, die Kontaktaufnahme abzuwarten" derart tätig werden kann, als dass ich versuche den Berater selbst zu kontaktieren, bevor sich dieser bei mir meldet? Danke & Gruß Lara
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