Hallo,
nachdem mein Widerspruch nunmehr zu einer Abhilfe des Ablehnenden Bescheides auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geführt hat, wurden mir diese Leistungen entsprechend bewilligt. Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich die inhaltliche Ausgestaltung mit einem REHA-Berater besprechen.
In diesem Zusammenhang meine Frage: Wird ein REHA-Plan zusammen mit dem REHA-Berater und mir erstellt, d.h. habe ich da ein Wort mitzureden oder wird mir etwas "auf´s Auge" gedrückt?
Wie steht es um das Übergangsgeld? Besteht ein Anspruch ab sofort, da Leistungen auf Teilhabe ja nun bewilligt wurden, oder habe ich erst Anspruch auf Übergangsgeld bei Begin einer konkreten Maßnahme?
Vielen Dank!
Lara