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Teilhabe am Arbeitsleben

von Vera26.01.2007 | 21:21
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2 Antworten

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Hallo liebes Forum, was bedeutet "Teilhabe am Arbeitsleben", wer kann es in Anspruch nehmen und welche Voraussetungen müssen gegeben sein? Kann man dies auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten und wer sagt mir wann und wo ich dies beantragen soll? Wer kann mir Auskunft geben? Gruß Vera

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Vera,

bekiss hat es richtig wiedergegeben. Folgen Sie seinem Rat und lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. Reha-Servicestelle beraten.

1 Antworten

bekissam 26.01.2007 | 21:41
Sie sollten sich bei einer Reha-Servicestelle beraten lassen. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern ist auch Träger von Rehabilitationsmaßnahmen. Hierzu gehören in erster Linie medizinische und berufsfördernde Leistungen, die den Zweck haben, kranke und behinderte Versicherte soweit zu fördern, dass sie wieder oder erstmals am Erwerbsleben teilnehmen können. Reha-Leistungen haben Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung. Zu den medizinischen Leistungen gehören stationäre Heilbehandlungen in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationäre und ambulante Maßnahmen. Berufsfördernde Leistungen haben das Ziel, den Versicherten möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Hierzu steht ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der vor allem die Fortbildung, Ausbildung und Umschulung auf einen neuen Beruf beinhaltet.
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