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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben / Berechnung

von Volker23.04.2013 | 16:54
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2 Antworten

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Guten Tag, dank der Deutschen Rentenversicherung konnte ich eine Umschulung absolvieren, welche ich im Januar 2012 erfolgreich abgeschlossen habe. Habe dann im März 2012 einen Arbeitsplatz gefunden und wurde in der Probezeit gekündigt, weil ich eine Mandelentzündung hatte und eine Woche mit 40 Fieber arbeitsunfähig war. Gearbeitet habe ich dort 2,5 Monate. Seitdem habe ich trotz intensiver Bemühungen keinen neuen Arbeitsplatz gefunden. Habe dann nach mehreren Telefonaten mit meinem Reha Berater gefragt ob noch die Möglichkeit einer weiteren Förderung durch die DRV besteht. Ich würde evtl. noch ein Job Coaching bewiligt bekommen. Nun zu meiner Frage: Ich habe als Handwerker immer ganz gut verdient, kam auch mit dem Überbrückungsgeld aus. Als Handwerker hatte ich jeden Monat einen Arbeitslohn von 2400 Euro brutto. Um überhaupt einen Arbeitsplatz zu bekommen haben ich mich auf einen Anfangsbruttolohn von 1600 Euro brutto drücken lassen. Bekomme ich bei einer weiteren Maßnahme nun Überbrückungsgeld von meinem letzten Bruttolohn, obwohl ich immer erheblich mehr verdient habe ? Letzter Arbeitstag in meiner Firma vor diesem Arbeitgeber war 16.08. 2008 Also über drei Jahre raus. Normalerweise zählt ja die letzte Abrechnung. Wie sieht es in meinem Fall aus? Danke für die Antworten Mit freundlichem Gruß Volker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der bisherigen Umschulung wurde nicht das tatsächliche Entgelt sondern ein Tarifgentgelt verwendet. Dass würde dem Prinzip nach bleiben. Da Sie nach erfolgreicher Umschulung im Umschulungsberuf tätig waren, wäre nach meiner Einschätzung kein Anspruch auf "Anschluß-ÜG" mehr gegeben, so dass ich gerne an den bislang zuständigen Reha-Berater verweisen würde, die Leistungen genauer zu erläutern. Mir sind zu wenig detaillierte Umstände bekannt. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass hier keine weiteren Erklärungen möglich sind.

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1 Antworten

Volkeram 24.04.2013 | 17:39
Danke für die von Ihnen gegebene Antwort, Ich stelle die Frage noch einmal etwas anders. 6.2009 - 02.2012 Umschulung Bürokaufmann Übergangsgeld nach meinem tatsächlichem Bruttolohn errechnet, da ich bis 6 Monate vor der Umschulung gearbeitet habe. 03.12 - 05.12 in neuem Umschulungsberuf gearbeitet. Wenn ich jetzt ein Jobcoaching bewilligt bekommen würde, Berechnung nach dem Tarifvertrag meines alten Arbeitsplatzes vor über 3 Jahren, dem Lohn meines letzten Arbeitsplatzes oder dem Tarifvertrag meines letzten Arbeitsplatzes?
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