Bei der bisherigen Umschulung wurde nicht das tatsächliche Entgelt sondern ein Tarifgentgelt verwendet. Dass würde dem Prinzip nach bleiben. Da Sie nach erfolgreicher Umschulung im Umschulungsberuf tätig waren, wäre nach meiner Einschätzung kein Anspruch auf "Anschluß-ÜG" mehr gegeben, so dass ich gerne an den bislang zuständigen Reha-Berater verweisen würde, die Leistungen genauer zu erläutern. Mir sind zu wenig detaillierte Umstände bekannt. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass hier keine weiteren Erklärungen möglich sind.