Über die Art der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheidet der jeweilige zuständige "Reha- Fachberater" vor Ort, wenn Sie die Bewilligung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben. Jedes Regionalzentrum hat eigene Fachberater.
Den für sie zuständigen Fachberater können Sie gerne telefonisch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalzentrum erfragen. Sollten Sie noch keinen Beratungstermin erhalten haben, können Sie diesen dann mit dem Fachberater vereinbaren und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen. Er wird Ihnen dann die Möglichkeiten darlegen.