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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben DRV Abbruch

von Jasmin12.07.2016 | 19:04
1002 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Seit Anfang Mai mache ich einen Rehavorbereitungskurs. Dieser geht bis 31.07. Danach soll eine betriebliche Umschulung starten. Umschulungsvertrag habe ich schon. Nun bin ich aber schon länger AU. Zwischenzeitlich immer 2-3 Tage im Kurs gewesen. Ich merke das eine betriebliche Umschulung für mich nicht machtbar ist. Eine überbetriebliche würde für mich eher in Frage kommen und für mich zu schaffen sein. Da diese in einem geschützterem Rahmen statt finden würde. Welchen ich benötige. Habe ich nach Abbruch des Kurses bis zu Beginn der überbetrieblichen Umschulung Anspruch auf Übergangsgeld? Besteht überhaupt die Möglichkeit zu wechseln von einer betrieblichen zu einer überbetrieblichen Umschulung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2016 | 12:58

Hallo Jasmin,

das Problem kann leider nicht über dieses Forum gelöst werden.

Sprechen Sie bitte unmittelbar Ihren Fachberater an!

1 Antworten

???am 13.07.2016 | 10:54
Sprechen Sie mit Ihrem Reha-Fachberater. Normalerweise wird ja vor einer Umschulung eine Abtestung durchgeführt, bei der auch zur Frage betriebliche oder überbetriebliche Umschulung Stellung genommen wurde. Warum Sie da für eine betriebliche als geeignet angesehen wurden, lässt sich nicht sagen. Von daher kann hier auch niemand beurteilen, ob Sie in die überbetrieblich Ausbildung dürfen. Über einen möglichen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld entscheidet Ihre DRV, wenn Sie in die überbetriebliche Ausbildung wechseln können. Diese Frage steht sicher (wie bei allen Entscheidungen mit finanziellen Folgen) im Raum, ist jedoch für Ihr weiteres Vorgehen doch wohl eher zweitrangig.
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