Hallo kerstin0764,
für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente müssen Sie nicht nur die allgemeine
Versicherungs-/Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, sonden auch innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen. Wir gehen davon aus, dass Sie anhand der geschilderten Sachlage diese Voraussetzung wahrscheinlich nicht erfüllen und eine Erwerbsminderungsrente damit nicht beziehen können. Bitte lassen Sie sich hierzu jedoch persönlich durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und Ihre anzurechnenden Pflichtbeitragszeiten klären.