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teilhabe am arbeitsleben eingangsverfahren behindertenwerkstadt

von kerstin076428.02.2010 | 00:42
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7 Antworten

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ich habe 20 arbeitsjahre....für die altersrente zusammen....und anspruch auf teilhabe...mir fehlen aber die 3 jahre beiträge...bekomme ich übergangsgeld zum eingangsverfahren.....und ich habe 100% scherbehindert G,aG,H,B könnte ich eine zeitrente bekommen oder umgewandelt werden die teilhabe in rente....

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kerstin0764,

für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente müssen Sie nicht nur die allgemeine

Versicherungs-/Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, sonden auch innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen. Wir gehen davon aus, dass Sie anhand der geschilderten Sachlage diese Voraussetzung wahrscheinlich nicht erfüllen und eine Erwerbsminderungsrente damit nicht beziehen können. Bitte lassen Sie sich hierzu jedoch persönlich durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und Ihre anzurechnenden Pflichtbeitragszeiten klären.

6 Antworten

???am 28.02.2010 | 09:16
Während des Eingangsverfahrens (auch während des Berufsbildungsbereichs) bei einer WfbM wird Übergangsgeld gezahlt (errechnet sich aus Tariflohn). Nach Ihren Angaben besteht wohl kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie "die 3 Jahre nicht haben". Da für die Aufnahme in eine WfbM das Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung Voraussetzung ist, werden Sie wohl bis zum Beginn der Altersrente warten müssen. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (60 Monate) voll erwerbsgemindert wurden. Trifft das nicht zu, können Sie höchstens noch Grundsicherung beantragen.
kerstin0764am 28.02.2010 | 18:14
ich habe teilhabe am arbeitsleben zu gesprochen bekommen...jetzt kommt eingangsverfahren...warscheinlich ohne BBB....da ich 45 jahre bin....wenn ich dort im WFBM arbeite kann ich nach 3 jahren erwerbsunfähig werden...habe ich dann anspruch...da werden doch dann beiträge gezahlt...
Renten-Fachmannam 01.03.2010 | 11:38
Frage an kerstin0764: Ist bei Ihnen der Eintritt der vollen Erwerbsminderung eingetreten, bevor Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren/60 Monaten erfüllt haben ?
???am 01.03.2010 | 11:18
Da die DRV die Kosten für eine WfbM übernimmt, müssen Sie bereits jetzt voll erwerbsgemindert sein. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden immer im Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Eintritt der vollen Erwerbsminderung) geprüft. Wenn Sie jetzt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Eintritt der Erwerbsminderung nicht erfüllen, werden Sie dass in 3 Jahren auch nicht tun. Ein Rentenanspruch aus der derzeit vorliegenden Erwerbsminderung wird nach Ihren Angaben nie entstehen.
kerstin0764am 01.03.2010 | 18:36
ich bin nicht erwerbsgemindert...die teilhabe am arbeitsleben wurde mir zugesprochen per gericht ....da ich 22 arbeitsjahre habe...nur die drei jahre konnte ich nicht einzahlen unfreiwillige hausfrau sozusagen...ohne einkommen...nun habe ich das eingangsverfahren in WFBM bin 45 jahre alt...habe keine erwerbsunfähigkeitsrente....die frage ist ob ich die erwerbsunfähigkeitsrente dort erwirtschaften kann da ich keine habe..20 jahre WFBM dann rente....oder 3 jahre WFBM...dann rente ...habe ich so gelesen.und grundsicherung bekomme ich auch nicht...50 euro zu viel einkommen über den ehemann...der rentner ist...ich war schon bei der rentenversicherung ich wurde bis jetzt immer falsch beraten...ich sollte nie teilhabe bekommen und nun habe ich sie doch bekommen übers gericht... das ist doch bischen komisch finden sie nicht...und nun muss ich feststellen das sie auch nicht bescheid wissen oder nichts sagen wollen..oder dürfen...die experten verweisen zur rentenversicherung wenn sie nichts sagen wollen...und der rentenfachmann weiß nicht bescheid...traurig traurig traurig
Renten-Fachmannam 02.03.2010 | 12:17
Liebe kerstin0764, mit Ihrem Grad der Behinderung und den zuerkannten Buchstaben dürften Sie meiner Ansicht nach erwerbsgemindert sein, auch wenn Sie auf Kosten der Gesundheit gearbeitet haben. Der sehr wichtige Dreh- und Angelpunkt ist nun mal: Wann ist die volle Erwerbsminderung (EM)eingetreten ? Erst vor einigen Jahren oder liegt vielleicht eine Behinderung seit Geburt vor ? Gegebenenfalls ist der Zeitpunkt des Eintritts der EM medizinischerseits festzustellen. Meine Fragen zielen nämlich darauf ab, ob Sie vielleicht die Bedingungen für eine EM-Rente nach § 43 Absatz 6 SGB VI erfüllen: § 43 SGB VI -Rente wegen Erwerbsminderung -Auszug) (6) Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.
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