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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben , Fahrtkosten Übername bei Arbeitsaufnahme

von Kim Fisher05.09.2019 | 18:00
386 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich habe vor 1 Monat eine 5-monatige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich beendet und beziehe momentan ALG1. Nun habe ich durch diese Maßnahme im Anschluss einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden der nächsten Monat beginnt. Da ich bis dahin sehr sehr wenig ALG1 beziehe, möchte ich gerne Fahrtkosten Hilfe beantragen im Rahmen der Teilhabe als Starthilfe da ich erst anderthalb Monate später mein erstes Gehalt bekommen würde. Seitens der Arbeitsamtes wurde mir gesagt, normalerweise würde ich es vom AA bekommen aber da ich in der Teilhabe bei der RV bin dürften Sie nichts genehmigen da bis zu 6 Monate nach Beendigung der Maßnahme die RV zuständig sei. Tel sagte natürlich die RV nein sie wäre nicht zuständig da meine maßnahem beendet sei. Aber ich habe doch immer noch Anspruch auf Teilhabe oder ?? Möchte einfach nur für die erste zeit Unterstützung beantragen aber wie ? Danke schon mal für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Kim Fisher,

wie Ihnen User ??? bereits mitgeteilt hat, sollten Sie schnellstmöglich einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Es gibt kein Formular für diesen Antrag. Vielleicht können Sie auch schon etwas über die Höhe Ihres zukünftigen Gehaltes sagen.

Erwähnen Sie auch, dass es nur eine Überbrückung ist, bis Sie Ihr erstes Gehalt überwiesen bekommen.

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5 Antworten

???am 06.09.2019 | 08:05
Stellen Sie einfach schriftlich einen entsprechenden Antrag. Formular gibt es nicht, also kurzes Schreiben verfassen. Fahrtkostenbeihilfe gibt es aber nur bei Bedürftigkeit. Von daher müssen Sie Unterlagen über Ihr Einkommen und Angaben zu Ihren Ausgaben machen.
Kim Fisheram 06.09.2019 | 20:31
Denke mal 1000€ ALG 1 im Monat ist wohl bedürftig genug oder ?
???am 07.09.2019 | 19:15
Unter Bedürftigkeit wird verstanden, dass Sie wegen der Fartkosten Alg2 beantragen müssten. Und es wird natürlich auf den Verdienst abgestellt. Sie verdienen ja was in der Zeit, in der Sie den Zuschuss wollen.
Kim Fisheram 08.09.2019 | 17:12
Stimmt, mir geht es nur um die ersten 1 1/2 Monate, weil ich erst dann Gehalt bekomme und bis dahin einfach kein Geld für die Fahrtkosten habe 60KM pro Fahrt. Jobcenter sagt natürlich Sie haben ja 1000 ALG 1 bekommen, ja aber da bleibt nach allen Abzügen nichts mehr übrig für Benzingeld.Daher weiß ich echt nicht wie ich das den ersten Monat machen soll
???am 09.09.2019 | 08:33
Das klingt eher nach einer Übergangsbeihilfe. Da bekommen Sie einen Geldbetrag vorgestreckt, weil Sie die Lücke bis zur ersten Lohnzahlung nicht überbrücken können. Allerdings müssen Sie das Geld auch wieder zurückzahlen.
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