Fahren Sie mit dem Kraftfahrzeug vom Wohnort oder Aufenthaltsort zur Bildungseinrichtung, erhalten
Sie als Pendler eine Wegstreckenentschädigung für jeden Tag, an dem Sie an der Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Die Wegstreckenentschädigung beträgt 0,20 EUR für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Ihrer Wohnung, der Bildungseinrichtung und zurück.
Für die Bestimmung der Entfernung sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer maßgebend.
Einige Bildungsträger zahlen die Reisekosten in unserem Auftrag direkt an Sie aus. Ist dies nicht der Fall, beantragen Sie bitte die Auszahlung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.