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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben in Teilzeit.

von Hanna10.02.2021 | 13:40
462 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar: Kann man eine Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, wenn man eine Teilrente bekommt? Ich würde gerne ein PAS-projekt absolvieren, um wieder beruflich Fuß zu fassen. Ist das auch in Teilzeit möglich? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanna,

ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllen, kann hier nicht beurteilt werden. Ebenfalls ist eine Aussage darüber, welche konkrete Maßnahme in welchem zeitlichen Umfang für Sie am besten zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben geeignet ist, nicht möglich.

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und kein Ausschlussgrund vorliegt, wird der Rentenversicherungsträger mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sofern ein Beratungsgespräch erforderlich ist, wird dieses dann umgehend in die Wege geleitet.

Die Antragsformulare finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html

Bitte beachten Sie, dass neben dem Antrag auch ein ärztlicher Befundbericht zur Entscheidung notwendig ist, sofern dem Rentenversicherungsträger keine aktuellen medizinischen Unterlagen aus einem anderen Verfahren vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anbieteram 10.02.2021 | 14:06
Das Sinnvollste wird wohl sein, wenn Sie im Internet den für Sie in Frage kommenden Anbieter heraussuchen und dort nachfragen, ob die Maßnahme auch in Teilzeit angeboten wird. Solche Maßnahme sind sehr unterschiedlich konzipiert. Häufig starten sie in Teilzeit, es ist aber eine Steigerung bis Vollzeit geplant. Davon abgesehen sollte Sie das nicht davon abhalten, einen LTA-Antrag zu stellen (sofern das nicht bereits geschehen ist). Falls die von Ihen angesprochene PAS nicht in Frage kommen sollte, weiß Ihr Reha-Fachberater vielleicht eine geeignetere Möglichkeit.
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