Hallo Franzlicht,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen die Frage einer Teilhabe am Arbeitsleben klären. Dieser prüft dann in Abhängigkeit von Ihrer gesundheitlichen Situation das weitere Vorgehen (= Leistungen/Maßnahmen zur Rehabilitation oder die Frage einer Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung).