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Teilhabe am Arbeitsleben muss ich den Beruf machen den mir die Rentenkass vor schreibt

von Max06.06.2019 | 17:20
316 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hoffe mir kann da jemand helfen. Ich habe teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen (aus gesundheitlichen Gründen), was auch richtig toll ist. Nur leider ein Büro Job, ich habe noch nie Büro oder Computer Job gewollt. Ich bin erst 30 Jahre alt und kann mir kein Büro job für die Zukunft vorstellen. Denn Beruf was ich mir vorstellen könnte würde abgelehnt. Ist das so, das die Rentenkasse vorschreibt, was ich in der Zukunft mache? Gibt da keine freie Berufs Wahl. Ich habe auch ganz normale Berufe ausgewählt Kfz, Mtla (medizinische,technischer,Labor, Assistent) oder Industriemechanieker. Ich war Bäcker von Beruf. Aber nein nichts, ich soll Büro job machen oder sonst bekomme ich nichts. Ist das wirklich so, das ich keine mit spacherecht habe? Ich Danke Ihnen für die Hilfe.

5 Antworten

DRVam 06.06.2019 | 18:20
Es liegt doch auf der Hand, dass Sie derartige Probleme mit Ihrem zuständigen Rehafachberater und nicht in einem Forum lösen können.
Cosimaam 06.06.2019 | 18:32
Hallo, ich hoffe mir kann da jemand helfen. Ich habe teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen (aus gesundheitlichen Gründen), was auch richtig toll ist. Nur leider ein Büro Job, ich habe noch nie Büro oder Computer Job gewollt. Ich bin erst 30 Jahre alt und kann mir kein Büro job für die Zukunft vorstellen. Denn Beruf was ich mir vorstellen könnte würde abgelehnt. Ist das so, das die Rentenkasse vorschreibt, was ich in der Zukunft mache? Gibt da keine freie Berufs Wahl. Ich habe auch ganz normale Berufe ausgewählt Kfz, Mtla (medizinische,technischer,Labor, Assistent) oder Industriemechanieker. Ich war Bäcker von Beruf. Aber nein nichts, ich soll Büro job machen oder sonst bekomme ich nichts. Ist das wirklich so, das ich keine mit spacherecht habe? Ich Danke Ihnen für die Hilfe.
Es liegt doch auf der Hand, dass Sie derartige Probleme mit Ihrem zuständigen Rehafachberater und nicht in einem Forum lösen können.
Das ist zwar richtig, aber die Frage nach der Mitbestimmung lässt sich hier beantworten. Gesetzlich formuliert ist, daß bei LTA-Leistungen einerseits die Neigungen und Eignungen sowie der bisherige Beruf als auch die Lage und Chancen auf dem allg. Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind.
Maxam 06.06.2019 | 20:09
Danke schon mal. Da wo ich wohnen sind die Chancen sehr sehr gut in den Bereichen ein Job zu bekommen. Zum Beispiel, MTLA könnte ich im Krankenhaus arbeiten, die werden immer wieder gesucht. Ich könnte auch sofort anfangen, aber bräuchte dafür Ausbildung. Schulisch bin ich nicht der beste (mittel), aber bei der Arbeitserprobung war ich sehr gut im MTLA.
???am 07.06.2019 | 08:16
Ich halte es nicht für sehr wahrscheinlich, dass die DRV sagt: "Der will nicht ins Büro, also schicken wir ihn erst recht dahin." Normalerweise steht dahinter, dass die Eignung für die Wunschberufe einfach nicht vorliegt oder deutlich schlechter ist als bei den Alternativen. Wenn Ihre Wunschberufe bereits abgelehnt wurden (mit Bescheid?), müsste Ihnen ja der Grund dafür bekannt sein. Was wurde denn da gesagt oder geschrieben? Gegen einen Bescheid können/sollten Sie dann Widerspruch einlegen. .
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