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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben und Psychotherapie

von rorora03.02.2012 | 17:18
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5 Antworten

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Guten Tag, mich interessiert, ob es für die Teilnahme am Arbeitsleben, konkret Umschulung zum Gesundheitsassistenten, folgenden Ausschlussgrund gibt: Antragsteller befindet sich in laufender Psychotherapie, der Psychotherapeut wurde nicht um Stellungnahme gebeten und die Leistung wird mit der Begründung abgelehnt, dass eine Umschulung für einen Gesundheitsberuf bei Personen, die sich noch in lfd. psych. Behandlung befinden, nicht machbar ist! Keine weitere Begründung! Warum wird nicht wenigstens der Therapeut gefragt, wie er die Erfolgsaussichten sieht? Hat vielleicht jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht oder kann ein Experte hierzu Stellung nehmen? Danke für Antworten! Mot freundlichen Grüßen, rorora

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jede Form von Reha hat gesundh. Ursachen und sollen eine Besserungswahrscheinlichkeit >50% haben. Zur Beurteilungen werden von Ärzten wie auch von Psychtherapeuten Behandlungsberichte herangezogen. Akteneinsicht im Widerspruchsverf. zeigt, welche Unterlagen vorlagen und zur Entscheidung geführt haben.

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4 Antworten

Vermuteram 03.02.2012 | 17:30
Ich vermute, dass nur Ärzte um Ihre Stellungnahme zum Gesundheitszustand gebeten werden. Psychotherapeuten sind keine Ärzte
Krämersam 03.02.2012 | 17:52
Das reicht doch als Begründung was die RV da schreibt. Was wollen Sie denn da noch bitte weiter und ausführlicher begründet haben ? Ich glaube der gesunde Menschenverstand alleine sagt einem doch schon , das jemand der selbst ( zuminderest derzeit noch ) mehr oder weniger schwer psychisch erkrankt ist und sich in einer noch laufenden Psychotherapiee befindet nicht eine Umschulung genehmigt bekommen kann. Eine Psychotherapie bekommt na ja nun nicht wegen " Peanuts " und zumindest die Beendigung der Therapie und dann vor allem dessen Ergebnis sollte man schon abwarten. Und dann wünschen Sie auch noch gerade eine Umschlung in einen Gesundheitsberuf. Das ist nun auch nicht gerade für jemanden der psychisch erkrankt ist von Vorteil. Das wird die RV wohl ähnlich sehen. Kann mir auch nicht denken , das ihr Psychologe eine Umschulung zumindest zum jetzigen Zeitpunkt in so einen Beruf befürworten wird. Und vielleicht ist er ja auch sogar von der RV um einen Bericht gebeten wurden und Sie wissen das nur nicht oder er will ihnen das - aus Gründen die mit der laufenden Thearpie zusammenhängen - nicht sagen .... Die RV wird wohl erstmal den weiteren Verlauf der Therapie abwarten und dann prüfen ob nicht Erwerbsminderung bereits bei ihnen vorliegt. Dann wäre eine Umschulung eh vom Tisch und Sie bekämen eine EM-Rente. Oder aber die RV hält Sie für voll Erwerbsfähig und auch dann wäre die Genehmigung einer Umschulung eher unwahrscheinlich. Und wie schon erwähnt sind Psychologen meist ja keine Ärzte und nur die Meinung von Ärzten zählt für die RV wirklich. Deshalb selbst wenn ihr Psychologe eine Umschulung befürworten würde, wage ich mal zu bezweifeln das dies Urteil zumidnest alleine entscheidend sein würde.
rororaam 06.02.2012 | 09:20
Der behandelnde Therapeut ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Insofern stimmt diee Aussage von "Vermuter"nicht. Hatte gehofft, dass sich vielleicht ein Experte der RV mit Insiderwissen hierzu Stellung nimmt.
Krämersam 06.02.2012 | 11:58
Das ist natürlich schon mal sehr gut. Haben Sie den ihren Psychiater überhaupt schon mal gefragt wie er die Begründung im ablehnenden Bescheid findet und ob er sich selbiger anschliesst ? Ansonsten können Sie - sofern Sie sich noch in der Widerspruchsfrist befinden - natürlich Widerspruch gegen den ablehnenden Besdcheid einlegen. Die Widerspruchsbegründung - die sehr sehr wichtig ist - sollte unbeidngt medizinsich fachlich fundiert formuliert werden . Am besten geschieht dies unter Mithilfe ihres Psychiaters. Desweiteren würde ich in der Begründung auch gleich die RV darum bitten einen Befundbericht des behandelnden Psychiaters einzuholen. Diese Schritte sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn ihr Psychiater wirklich eine LTA Massanhme bei ihnen auch befürwortet. Darum würde ich den nun mal als erstes dazu interviewen " .
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