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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben unterbrechen / Not

von tiger16.12.2014 | 20:57
1047 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann die Teilhabe am Arbeitsleben / BWP Berufspraktische Weiterbildung aus Not unterbrochen und an einem neuen Ort (Bundesland) fortgeführt werden? Oder muss diese neu beantragt werden? Müssen die Kosten für der Massnahme zurückgezahlt werden? Hintergrund ist die Tatsache, dass mein - aus nicht eheähnlicher Partner - abgehauen ist, die Miete nicht bezahlt und die Wohnung gekündigt hat. Die Miete kann ich mir alleine nicht leisten, somit wird es zur Räumungsklage seitens des Vermieters kommen. Ich bin in dem Bundesland seit 6 Monaten und kenne hier keinen Mensch wo ich kurzfristig wohnen könnte. Diejenige Person der/die mich in seine Wohnung notgedrungen aufnehmen würde, wohnt in einem anderen Bundesland, als welche die Massnahme begeonne hat. Es ist mir fast nicht möglich innerhalb von 2 Monaten hier eine passende Wohnung zu finden welche ich mir leisten kann. Wie ist die Aussage seitens DRV hierzu? Desweiteren würde mich interessieren ob ich in einer nicht eheähnlichen Gemeinschaft meinen Partner gesetzlich verpflichten kann, solange ich diese Massnahme besuche, die volle bzw. wenigesten die halbe Miete zu bezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "???" ist zuzustimmen. Sie können zwar ein Gespräch mit Ihrem Rehafachberater führen, dieser kann jedoch nicht für den neuen zuständigen Rentenversicherungsträger entscheiden. Eine Rückzahlung hat nicht zu erfolgen. Die Frage der Miete kann hier in diesem Forum nicht beantwortet werden.

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3 Antworten

Keine Ahnungam 17.12.2014 | 01:58
Sprechen Sie umgehend mit Ihrem zuständigen Rehafachberater. Allerdings wird er Ihnen zu Ihrer Letzten Frage keine Antwort geben können.
Keine Ahnungam 17.12.2014 | 01:58
Sprechen Sie umgehend mit Ihrem zuständigen Rehafachberater. Allerdings wird er Ihnen zu Ihrer Letzten Frage keine Antwort geben können.
???am 17.12.2014 | 08:34
Ob Ihnen Ihr Reha-Fachberater hier wirklich weiterhelfen kann, ist fraglich. Wenn Sie wegziehen, muss natürlich die aktuelle Maßnahme beendet werden. Ob es eine vergleichbare Maßnahme an Ihrem neuen Wohnort gibt, die zufälligerweise auch noch zeitlich parallel läuft, wird er so auf Anhieb wohl nicht wissen. Sollte durch Ihren Umzug auch noch eine andere DRV zuständig werden, kann Ihr derzeitiger Berater keine Zusage über Leistungen der "neuen" DRV machen. Sie sollten erst mal für sich (unabhängig von der Wohnungsfrage) klären, ob Sie an Ihrem derzeitgen Wohnort bleiben oder ob Sie in Ihre Heimat zurückziehen wollen. Sollten Sie nach Hause wollen, ist die Frage wie Sie dort besser eine Arbeit finden: Aus einem (eventuell durch die BPW gefundenen) Beschäftigungsverhältnis heraus oder besser mit (einer auch nicht sicheren) Unterstützung der DRV. Haben Sie schon geklärt, inwieweit Sie Anspruch auf Wohngeld oder aufstockendes Alg II haben? Übrigens, Kosten für die Maßnahme werden Sie nicht zurückzahlen müssen. Und wegen der Mietkosten sollten Sie mal in den Mietvertrag schauen, wer den geschlossen hat.
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