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Teilhabe am Arbeitsleben + Weiterbildung

von moonlight20.08.2007 | 13:20
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Arbeitgeber hat für 6 Monate 50% meines Gehalts finanziert bekommen (insgesamt über 7000€), Maßnahmen der Weiterbildung o. Schulung hat es nicht gegeben, eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial-u. Gesundheitswesen musste ich selbst bezahlen, obwohl von unserem obersten Chef weiß, dass diese Fortbildung auch in unserem Betrieb von Nutzen wäre. Da ich durch 2 Bandscheibenvorfälle nicht mehr in Lage bin, meinen erlernten Beruf auszuüben und mein befristeter Arbeitsvertrag in Kürze ausläuft, meine Weiterbildung aber erst im Herbst 2008 beendet sein wird, sehen meine Chanchen auf dem Arbeitsmarkt entsprechend schlecht aus. Auch weiß ich nicht, wie ich dann meine Weiterbildung weiter finanzieren kann. Andere Kolleginnen sollen übrigens ihre Arbeitsstunden aufstocken, um meinen Arbeitsanteil aufzufangen. Gibt es Möglichkeiten, sich zu wehren, evt auch Rückzahlung des erhaltenen Geldes durch den Arbeitgeber? Der Wunsch nach einem vielseitigerem Arbeitsgebiet wurde mir verwehrt, obwohl ich sogar mehrfach angeboten hatte, Sonderaufgaben auch in meiner Freizeit zu übernehmen, um auch mein ganzes Fachwissen einsetzen zu können. Meine direkte Vorgesetzte schikaniert mich nun ständig, (setzt Gerüchte über mich in die Welt, versucht ständig mich als Person und meine Arbeitsleistung zu diskreditieren) Meine Koleginnen wissen um diesen Zustand, helfen mir aber nicht, weil sie lt. eigener Aussage Angst haben, die nächsten auf der Abschussliste zu sein. Gibt es in so eienm Fall rechtliche Möglichkeiten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Genau mit diesen Argumenten, sollten Sie sich mit Ihrem Reha-Fachberater der DRV in Verbindung setzen, um diese Probleme aus der Welt zu schaffen.

1 Antworten

???am 21.08.2007 | 08:19
Nach Ihrer Schilderung klingt es so, als ob Sie von Ihrer Vorgesetzten gemobbt werden. Dagegen können Sie sich natürlich wehren, entweder über den Personalrat oder über eine Beschwerde bei deren Vorgesetzten. Es gab auch schon Klagen in solchen Angelegenheiten. Allerdings hilft es Ihnen bei Ihrem Hauptproblem, der Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags, nicht weiter. Und nachdem in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, können Sie in dieser Hinsicht nichts machen. Was die Rückforderung des Zuschusses angeht: Die Befristung wird der DRV ja wohl bei der Bewilligung bekannt gewesen sein. Arbeitgeber sind übrigens nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Fortbildungen zu finanzieren. Und welcher Arbeitgeber ist wohl so freigiebig mit seinem Geld, eine Fortbildung zu unterstützen, von deren Ergebnis er nichts mehr hat, da der Arbeitnehmer bei Abschluss voraussichtlich nicht mehr bei ihm arbeitet?
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