Hallo,
habe mal eine Frage.
Bin von meiner letzten Reha in meinen erlehrnten und zu letzt gearbeiteten Beruf unter drei Std. und für den allgemeinen Arbeitsmarkt min.6 Std arbeitsfähig eingestuft worden.
Seit 2007 läuft ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bin im Wiederspruchsverfahren und soll nun von der BFA zur Belastungserprobung für 6 wochen.
Meine Frage: was passiert wenn die mich unter drei Std. arbeitsfähig beurteilen(was sehr gut sein kann da Gesundheitszustand sich immer mehr verschlechtert hat), bekomme ich dan keine Umschulung? Was dann? Erwerbsunfähigkeitsrente geht ja nicht da ich in den letzetn 2,5 Jahren arbetslos ohne Leistungsbezug war, oder?
Mache mich schon ganz verrückt.
Gruß psycho