Guten Tag,
ich habe nach einem psychotherapeutischen Klinikaufenthalt (chronifizierte Traumafolgeerkrankung, GdB 50) im November 2008 einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt. Im Februar bekam ich telefonisch die Auskunft, es liefe ein Rentenprüfungsverfahren und ich würde demnächst zu einem medizinischen Gutachten eingeladen. Dort war ich Anfang Mai. Seither habe ich noch nichts weiter gehört. Ein Anruf heute ergab, dass es im Computer keine neuen Eintragungen gibt (z.B. über die ärztl. Untersuchung) und meine Akte war auch nicht dort. Für mich ist das alles reichlich unbefriedigend und undurchschaubar.
Meine Fragen:
Ist es normal, dass ein solches Verfahren so lange dauert? Wäre nicht eine einigermaßen zeitnahe Reha-Maßnahme sinnvoll (gewesen)?
Ist es rechtens, dass ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen "einfach so" in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann bzw. dies überprüft wird? Was wäre ein Grund dafür?
Da ich jetzt fast 10 Jahre lang nicht berufstätig war (Hausfrau, auf mögliche "Besserung" meines Gesundheitszustandes gewartet und gehofft), erfülle ich wahrscheinlich die versicherungsrechtlichen Bedingungen für eine EU-Rente nicht. (War insgesamt 18 Jahre berufstätig, bin jetzt 45.):
Gibt es Ausnahmeregelungen, dass man bei vorliegender Erwerbsminderung trotzdem EU-Rente bekommt?
Falls die Rente abgelehnt wird - kann ich einen neuen Antrag auf eine Reha-Maßnahme stellen bzw. eine "Rückumwandlung" des ursprünglichen Antrags erwirken?
Inzwischen bin ich - fast ein Jahr nach Beginn des letzten Klinikaufenthaltes und 8 Monate nach Antragstellung - in einem Gesundheitszustand, in dem ich mir eine Leistung zur Teilhabe gar nicht mehr zutraue.
MfG Indra-Deborah