Hallo,
gemäß dem Grundsatz „Reha vor Rente“ möchte die Rentenversicherung erst alle Möglichkeiten ausschöpfen, Sie trotz Erkrankung, wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Erst nachdem die Rentenversicherung diese Alternative geprüft hat, wird Sie über den gestellten Rentenantrag entscheiden.