Hi Rudi,
mein Rat:
1. Widerspruch DRV unbedingt um Frist zu wahren!
Begründung: berufliche Notwendigkeit steht im Vordergrund!!!!
Festbetragsgeräte reichen allein für die tägliche Arbeit nicht mehr aus. Höherwertige Hörhilfen werden benötigt um weiterhin voll arbeitsfähig zu sein und einer evtl. Erwerbsminderung vorzubeugen!
2.Gleichzeitig Widerspruch an die Krankenkasse um Frist zu wahren!
Begründung:
Festbetragsgeräte reichen allein für die tägliche Arbeit nicht mehr aus. Höherwertige Hörhilfen werden benötigt!
ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen!
Grundsätzlich zahlt die Rentenversicherung den Festbetrag der KV übersteigenden Anteil für Hörhilfen nur, wenn AUSSCHLIEßLICH die berufliche Notwendigkeit der Hörmittelversorgung vorliegt!!!
Sobald auch eine medizinische Notwendigkeit (also die Benutzung in allen Bereichen! Privat (Gesellschaftsleben) und beruflich), dann ist die DRV raus aus der Zuzahlungspflicht!!!
Hier müsste dann die Krankenkasse "einspringen" und sofern erforderlich die "Mehrkosten" übernehmen!
Das ist für den Betroffenen total bescheuert, aber für die Träger welche die Teilhabeleistungen finanzieren unabdingbar zu trennen. Wie ich schon mal geschrieben habe, kann es nicht die Aufgabe der Rentenversicherung sein Hilfsmittelkosten zu tragen, nur weil die gesetzlichen Krankenkassen diese von der "Liste" gestrichen haben!
Ich wünsche Ihnen viel Geduld und Erfolg beim "Kämpfen"
MfG
Tschacka