Guten Tag,
im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben mache ich derzeit eine Umschulung . Finanziert wird die Maßnahme von der DRV. Für die Dauer der Umschulung erhalte ich daher Übergangsgeld.
Im Rahmen der Umschulung ist ein betriebliches Praktikum vorgesehen. Der Praktikumsbetrieb zahlt mir 400,- € monatlich als Praktikumsvergütung.
Jetzt nach fast 1 Jahr wurde "festgestellt" das ich im betrieblichen Praktikum 400€ erhalte.
Ich hatte diese 400€ von Anfang an angegeben.
Darf die RV mich Rückwirkend neu berechnen? Mein Sachbearbeiter war vor Antritt des Praktikums über die Zahnung informiert.
Danke im Voraus für die Hilfe.
Danke im
Gruß Bastian