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Experten-Antwort

Teilhabe Arbeitsleben, Praktikum und Vergütung

von Basti14.08.2012 | 13:51
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5 Antworten

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Guten Tag, im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben mache ich derzeit eine Umschulung . Finanziert wird die Maßnahme von der DRV. Für die Dauer der Umschulung erhalte ich daher Übergangsgeld. Im Rahmen der Umschulung ist ein betriebliches Praktikum vorgesehen. Der Praktikumsbetrieb zahlt mir 400,- € monatlich als Praktikumsvergütung. Jetzt nach fast 1 Jahr wurde "festgestellt" das ich im betrieblichen Praktikum 400€ erhalte. Ich hatte diese 400€ von Anfang an angegeben. Darf die RV mich Rückwirkend neu berechnen? Mein Sachbearbeiter war vor Antritt des Praktikums über die Zahnung informiert. Danke im Voraus für die Hilfe. Danke im Gruß Bastian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Basti,

die Praktikumsvergütung führt zu einer Kürzung des Übergangsgeldes. Dies ist natürlich auch noch im Nachhinein zu berücksichtigen und durch Bescheid zu korrigieren.

Sie sollten ggf. von sich aus einen Antrag auf Ratenzahlung bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen und eine mtl. Ratenhöhe anbieten.

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4 Antworten

R.A.am 14.08.2012 | 14:39
Da es für Sie offensichtlich erkennbar war, dass die Praktikumsvergütung den Übergangsgeldanspruch vermindert, ist die nachträgliche Verrechnung rechtens. Es wäre sogar Ihre Pflicht gewesen, die DRV wiederholt auf die bisher nicht erfolgte Anrechnung hinzuweisen. Ein ehrgeiziger Staatsanwalt könnte daraus sehr schnell einen Betrugsversuch basteln. Jetzt müssen Sie eben zurückzahlen, was Ihnen von vornherein nicht zustand. Sie können aber eventuell eine Ratenzahlung aushandeln! MfG
Bastiam 14.08.2012 | 15:17
Danke für die schnellen Antworten. Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen dass mir bei einem Telefonat mit meinem Berater gesagt wurde dass 400 Euro nicht Anrechnungsfähig sind und dass ich Vertragsfreiheit habe. Leider habe ich dies nicht schriftlich erhalten. Gruß Basti
Claraam 14.08.2012 | 16:41
" Ein ehrgeiziger Staatsanwalt könnte daraus sehr schnell einen Betrugsversuch basteln." Was manche Typen hier für einen Schwachsinn schreiben ist unglaublich.
R.A.am 14.08.2012 | 19:44
Es können ja nicht alle Leute so "schlau" sein wie Sie, werte Clara! So schwachsinnig ist das außerdem gar nicht. Wenn ich Lust dazu hätte, würde ich Ihnen auch gerne erklären, warum nicht. Aber Sie wissen ja ohnehin alles besser, nicht wahr, Frau Superschlau? MfG
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