Hallo allerseits,
im Rahmen einer medizinischen Reha habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung gestellt). Ich bin seit etwa 11 Monaten arbeitsunfähig erkrankt. Mein Antrag wurde zunächst abgelehnt, im Widerspruchsverfahren wurde ein Gutachten durch die Rentenversicherung erstellt und meinem Widerspruch wurde vollumfänglich abgeholfen. Mittlerweile liegt mir ein positiver Bescheid vor, mit welchem die DRV die Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt. Ich warte derzeit auf einen Termin beim Rehafachberater der Rentenversicherung.
Nun meine Frage: Ich bin nahezu seit einem Jahr arbeitsunfähig und gehe auch davon aus, meine derzetige Arbeit nicht mehr machen zu können, weswegen ich ja auch eine Umschulung anstrebe. Statt mich weiterhin krankschreiben zu lassen, würde ich gerne meinen derzeitigen Job kündigen, weil ich dort wohl nicht mehr zurückkehren werde. Auch der von der Rentenversicherung bestellte Gutachter schreibt in seinem Gutachten: "Zur Leistungsbeurteilung ist festzutstellen, dass das Leistungsvermögen des Versicherten in jedem Fall als reduziert anzusehen ist, was den aktuellen Arbeitsplatz angeht. Eine weitere Leistungsminderung droht, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeistleben werden daher empfohlen." In der Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung wird der zeitliche Umfang, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann mit 3 bis unter 6 Stunden bewertet. Natürlich habe ich eine Vollzeitstelle, d.h. mir ist es in Zukunft nicht mehr möglich meinen Arbeitsvertrag zu erfüllen.
Kann ich kündigen, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt erwarten zu müssen?
Viele Grüße
Kamy