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Teilhabe Arbeitsleben und Kündigung

von Kamy21.08.2007 | 16:00
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4 Antworten

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Hallo allerseits, im Rahmen einer medizinischen Reha habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung gestellt). Ich bin seit etwa 11 Monaten arbeitsunfähig erkrankt. Mein Antrag wurde zunächst abgelehnt, im Widerspruchsverfahren wurde ein Gutachten durch die Rentenversicherung erstellt und meinem Widerspruch wurde vollumfänglich abgeholfen. Mittlerweile liegt mir ein positiver Bescheid vor, mit welchem die DRV die Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt. Ich warte derzeit auf einen Termin beim Rehafachberater der Rentenversicherung. Nun meine Frage: Ich bin nahezu seit einem Jahr arbeitsunfähig und gehe auch davon aus, meine derzetige Arbeit nicht mehr machen zu können, weswegen ich ja auch eine Umschulung anstrebe. Statt mich weiterhin krankschreiben zu lassen, würde ich gerne meinen derzeitigen Job kündigen, weil ich dort wohl nicht mehr zurückkehren werde. Auch der von der Rentenversicherung bestellte Gutachter schreibt in seinem Gutachten: "Zur Leistungsbeurteilung ist festzutstellen, dass das Leistungsvermögen des Versicherten in jedem Fall als reduziert anzusehen ist, was den aktuellen Arbeitsplatz angeht. Eine weitere Leistungsminderung droht, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeistleben werden daher empfohlen." In der Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung wird der zeitliche Umfang, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann mit 3 bis unter 6 Stunden bewertet. Natürlich habe ich eine Vollzeitstelle, d.h. mir ist es in Zukunft nicht mehr möglich meinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Kann ich kündigen, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt erwarten zu müssen? Viele Grüße Kamy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Warten Sie das Gespräch mit dem Fachberater ab und erläutern Sie diesem Ihre Fragen; sonst verweise ich auf den beitrag von "???".

3 Antworten

Antoniusam 21.08.2007 | 16:25
Ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Arbeitsagentur sollten Sie auf gar keinen Fall kündigen !
???am 21.08.2007 | 18:07
Ich würde Ihnen empfehlen, vorerst nicht zu kündigen. Allein die Zusage, dass LTA durchgeführt werden, heisst noch nicht, dass Sie tatsächlich eine Umschulung bekommen. Es gibt verschiedene LTA-Maßnahmen und eine Umschulung ist nur eine davon, dafür halt die bekannteste. Warten Sie zuerst das Beratungsgespräch ab. Sollten Sie umgeschult werden, können Sie immer noch kündigen, sobald Sie dies schriftlich haben. Bedenken Sie auch, dass die DRV erst mit Beginn der Umschulung Ihnen Übergangsgeld zahlt. Sie würden den bestehenden Alg-Anspruch verbrauchen, den Sie vielleicht nach der Umschulung benötigen, wenn Sie bei einer außerbetrieblichen Umschulung anschließend nicht so schnell einen Arbeitgeber finden.
Insideram 22.08.2007 | 09:45
In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingwiesen, das es die Möglichkeit des Bezugs von Zwischenübergangsgeld gibt und außerdem kann der bestehende Arbeitsvertrag vielleicht in der Form einer betrieblichen Umsetzung / Fortbildung etc hilfreich sein. Hierzu sollten Sie das Gespräch mit dem Reha Fachberater abwarten und ggfs. danach das Gespräch mit Ihrer Firma / Betriebsrat suchen.
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